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29. November 2024
StartNachrichtenKreis Mainz-BingenBinger Saalfastnacht soll in der Session 2022 nach der 2 G-Regelung stattfinden

Binger Saalfastnacht soll in der Session 2022 nach der 2 G-Regelung stattfinden

BINGEN. Die gute Nachricht vorweg: die Fastnachtskampagne 2021/2022 geht an den Start. Darauf verständigten sich die Vertreter der elf Binger Fastnachtsvereine, die auf Einladung von Oberbürgermeister Thomas Feser zu einem allgemeinen Austausch zusammenkamen.

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Einvernehmlich haben sich die Vertreter aller Binger Fastnachtsvereine dafür ausgesprochen, dass alle Veranstaltungen in der Saalfastnacht nach der sogenannten „2 G-Regelung“ beziehungsweise unter Berücksichtigung der zum jeweiligen Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz durchgeführt werden sollen.

Die traditionelle Flaggenhissung aller elf Binger Fastnachtsvereine, unter der Federführung der Karnevalsgesellschaft Schwarze Elf 1927 e.V., ist für Samstag, 8. Januar 2022 auf dem Bürgermeister-Neff-Platz geplant. Im Rahmen der Flaggenhissung soll auch verdienten Mitgliedern der Vereine der Fastnachtsorden der Stadt Bingen am Rhein verliehen werden.

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Ein Flyer mit den Fastnachtsveranstaltungen ist für die kommende Session nicht vorgesehen. Dafür werden stets aktuell alle Termine auf der Homepage der Stadt Bingen (www.bingen.de/fastnacht) veröffentlicht. Die Vereine können ab sofort unter der Adresse www.bingen.de/veranstaltung-melden ihre Termine einstellen.

„Ich freue mich wirklich sehr, dass wir diesen Weg gefunden haben, damit die Menschen gemeinsam und hoffentlich unbeschwert frohe Stunden an der Binger Fastnacht erleben können,“ begrüßt Oberbürgermeister Feser die gefundene Lösung.

red – 06.10.21

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