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Welche Kaminöfen müssen stillgelegt werden ?
txn. Besitzer veralteter Kaminöfen haben noch bis Ende 2024 Zeit, um ihre Einzelraum-Feuerungsanlage auf die geltenden Bestimmungen umzustellen – betroffen sind Kaminöfen, die zwischen 1995 und dem 21.3.2010 installiert wurden. Sie müssen ab Anfang 2025 strengere Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid einhalten. Als Nachweis gelten Prüfstandsmessungen der Hersteller. Liegen diese bei älteren Kaminöfen nicht vor, kann auch der Schornsteinfeger eine Messung durchführen. Ist dies nicht möglich oder werden die Grenzwerte nicht eingehalten, muss der Kaminofen spätestens Ende nächsten Jahres stillgelegt oder nachgerüstet werden.
Eigenheimbesitzer sollten die Gelegenheit nutzen und über einen modernen Pelletkaminofen nachdenken. Die Pellets werden meist als Sackware gekauft und einfach in den Ofen eingefüllt. Pelletkaminöfen heizen automatisch und lassen sich digital steuern. Da die Pellets von allein nachrutschen, das ständige Nachlegen von Holz entfällt und nur wenig Asche entsteht, ist das Heizen ausgesprochen komfortabel. Zudem sorgt der genormte und zertifizierte Energieträger gegenüber Scheitholz für niedrige Staubemissionen und eine sehr hohe Effizienz. Der wohltuende Blick auf das Flammenspiel im Ofen bleibt erhalten, der Brennstoffverbrauch sinkt.
Für erste Informationen zum Austausch des alten Kaminofens empfiehlt sich ein kostenloses Erstgespräch mit einem Pelletspezialisten. Angesichts des Handwerkermangels und möglicher Lieferengpässe sollte der Austausch möglichst zeitnah vorbereitet werden.
Die Kontaktdaten von Ansprechpartnern vor Ort finden sich online unter www.pelletfachbetrieb.de beim Deutschen Pelletinstitut.
Heizungswechsl wird weiter gefördert
txn. Wer 2023 seine alte Öl-, Kohle- und Gasheizung austauschen möchte, um erneuerbare Energie zu nutzen, hat Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch den Staat. Für Pelletheizungen kann zwischen einer Bundesförderung oder einer Steuerermäßigung gewählt werden. Dabei beträgt die Erstattung in den meisten Fällen 20 Prozent der Investitionskosten. Das gilt auch für Holzfeuerungen mit Hackschnitzeln oder Scheitholz sowie für wasserführende Pelletkaminöfen.
Die Förderungen wurden zum Jahresanfang erneut angepasst. 20 Prozent Förderung erhalten Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden, wenn sie eine alte Öl- oder Kohleheizung, eine Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung gegen eine Holzzentralheizung ersetzen. Wird eine andere Heizungsart ausgetauscht oder bleibt eine fossile Heizung in Betrieb, beträgt der Fördersatz 10 Prozent. Die Förderung wird für maximal 60.000 Euro anrechenbare Kosten pro Wohnung gezahlt. In einem Einfamilienhaus erhält ein klimafreundliches Heizsystem mit Holz so bis zu 12.000 Euro vom Staat. Voraussetzung ist, dass die neue Heizung mit einer Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe kombiniert wird.
Wird keine Solaranlage installiert oder nur der Heizkessel getauscht, können für die Installation einer klimafreundlichen Pelletheizung ebenfalls 20 Prozent der Investition erstattet werden. Die Kosten sind dazu im Rahmen der Steuererklärung geltend zu machen. Innerhalb von drei Jahren wird die Förderung dann von der Einkommenssteuer abgezogen. Vorteil: Die Förderung kann auch nach dem Einbau der neuen Pelletheizung in Anspruch genommen werden, und zwar für deutlich höhere Investitionskosten (bis zu 200.000 Euro). Bis zu 40.000 Euro Erstattung sind über die Steuerrückzahlung möglich.
Adressen qualifizierter Ansprechpartner finden sich unter www.pelletfachbetrieb.de. Weitere Infos zum Heizen mit Holz gibt es unter besser-mit-pellets.de.
Austauschpflicht für alte Heizungen – Die Uhr tickt
txn. Hohe Preise für Heizenergie und die Diskussion um den Klimawandel bringen viele Eigenheimbesitzer dazu, über den Austausch des alten Heizsystems nachzudenken. Als sinnvolle Alternative zu Öl oder Gas bieten sich erneuerbare Energien an. Wichtig zu wissen: Für einige Heizsysteme ist der Austausch sogar gesetzlich vorgeschrieben. Grundlage ist das Gebäude-Energie-Gesetz, wonach veraltete Heizungen, die hohe Treibhausgas-Emissionen aufweisen, stillzulegen sind. Die meisten Öl- oder Gas-Heizsysteme, die vor dem 1. Januar 1994 installiert wurden, dürfen ab Jahresende nicht mehr betrieben werden. Aber es gibt Ausnahmen:
Die Austauschpflicht gilt ausschließlich für sogenannte Konstanttemperatur-Kessel, die besonders viel Heizenergie benötigen. Brennwert- und Niedertemperaturkessel sind davon ausgenommen. Eigenheimbesitzer, die ihr Haus seit dem 1.2.2002 selbst bewohnen, müssen eine Heizung, die älter als 30 Jahre ist, ebenfalls nicht austauschen.
Der Austausch alter Öl- und Gasheizungen ist sowohl finanziell als auch ökologisch sinnvoll. Das zeigt der Vergleich mit einem modernen Pellet-Heizsystem. „Ein durchschnittlicher Vier-Personen-Haushalt kann die jährlichen Emissionen um maximal 9,3 Tonnen Kohlendioxid reduzieren, wenn statt Öl mit Holzpellets geheizt wird“, weiß Anna Katharina Sievers vom Deutschen Pelletinstitut.Holzpellets werden aus in Deutschland naturbelassenen Holzspänen hergestellt, die ohnehin bei der Holzverarbeitung anfallen. Deswegen ist die Pelletheizung im Eigenheim ein Baustein für den Klimaschutz, lohnt sich dank niedrigerer Brennstoffpreise und staatlicher Förderung aber auch finanziell.
Planung und Einbau übernimmt ein qualifizierter Pelletfachbetrieb vor Ort. Ansprechpartner finden sich unter www.pelletfachbetrieb.de.
26.04.23