IDAR-OBERSTEIN. Mit großer Mehrheit bei drei Enthaltungen beschloss der Hauptausschuss der Stadt Idar-Oberstein in seiner jüngsten Sitzung, die Hebesätze der Grund- und die Gewerbesteuer rückwirkend zum 1. Januar 2022 zu senken. Mit der Absenkung der Hebesätze für die Grundsteuer A auf 250 Prozent-Punkte, der Grundsteuer B auf 290 Prozent-Punkte und der Gewerbsteuer auf 310 Prozent-Punkte sollen Bürger und Gewerbebetriebe entlastet und Anreize für die Ansiedlung von Unternehmen geschaffen werden. Der Beschluss muss zwar noch durch den Stadtrat in dessen Sitzung am 16. Februar 2022 bestätigt werden. Dies gilt jedoch als Formsache, denn alle im Rat vertretenen Fraktionen befürworten die Absenkung auf die genannten Hebesätze.
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Möglich wird die Senkung der Realsteuerhebesätze durch die erheblich gestiegenen Steuereinnahmen, die im Jahr 2021 bereits zu einer weitgehenden Entschuldung der Stadt Idar-Oberstein und weiteren nachhaltigen Entlastungen zukünftiger Haushalte genutzt wurden. Bei der Verabschiedung des Haushaltsplanes für das Jahr 2022 im vergangenen Dezember wurden zwar noch die bisherigen Hebesätze (340 Prozent-Punkte bei der Grundsteuer A, 535 Prozent-Punkte bei der Grundsteuer B und 420 Prozent-Punkte bei der die Gewerbesteuer) beschlossen. Aber bereits dabei wurde seitens aller Fraktionen wie auch der Stadtspitze mehrfach betont, dass aufgrund der eingetretenen positiven Einnahmeentwicklung zeitnah ein Nachtragshaushalt für das Jahr 2022 verabschiedet werden und darin auch eine deutliche Reduzierung der Realsteuerhebesätze erfolgen soll. Diese Ankündigungen wurden seitens der Bürger sowie der Unternehmen erfreut zur Kenntnis genommen.
Durch die neue Haushaltssituation würden die politisch Verantwortliche in die Lage versetzt, die Hebesatzautonomie der Stadt wirklich wahrzunehmen und nicht nur aus den Haushaltsnöten der vergangenen Jahre heraus die Hebesätze erhöhen zu müssen, hieß es hierzu in der Sitzungsvorlage. Mit dem Beschluss möchte die Stadt den Bürgern sowie Unternehmen, die in schwierigen Zeiten den Weg der Steuererhöhungen mitgetragen hätten, etwas zurückgeben.
Eine Absenkung des Hebesatzes der Grundsteuer B stellt eine Entlastung für Grundstückseigentümer und Mieter dar, da die Grundsteuer in der Regel über die Nebenkosten auf die Mieter umgelegt wird. Durch eine Absenkung dieses Hebesatzes wird eine Vielzahl von Menschen entlastet, die derzeit unter anderem mit sehr hohen Lebensmittel- und Energiepreisen konfrontiert sind. Zusätzlich werden auch die vor Ort ansässigen Unternehmen entlastet. Diese profitieren weiterhin auch von der Absenkung des Gewerbesteuerhebesatzes, sie gibt ihnen Freiräume für unternehmerische Entscheidungen. Zudem wird dadurch ein Anreiz zur Ansiedlung neuer Unternehmen und die Schaffung neuer Arbeitsplätze in der Stadt geschaffen. Infolgedessen könnten sich dann mittelfristig auch wieder die Bemessungsgrundlagen und die entsprechenden Erträge durch die Zunahme steuerpflichtiger Unternehmen erhöhen.
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Zunächst wird sich aber natürlich durch die Absenkung der Steuerhebesätze der bisher im Haushalt 2022 ausgewiesene Überschuss verringern. Die Auswirkungen der Absenkung wurden von der Stadtkämmerei in der Sitzung anhand verschiedener Szenarien dargestellt. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass trotz der Absenkung der Realsteuerhebesätze als oberstes Ziel im Sinne einer ordnungsgemäßen Haushaltsführung das Erreichen des Haushaltsausgleichsgebotes sowohl in Planung als auch Rechnung sicherzustellen ist. Um den Ratsfraktionen im Rahmen ihrer Selbstverwaltungskompetenz einen möglichst großen Spielraum bei der Entscheidung über die zukünftigen Hebesteuersätze einzuräumen, wurde seitens der Kämmerei auf die Formulierung eines Beschlussvorschlages verzichtet.
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In der ausführlichen Diskussion einigten sich die Fraktionen dann auf die nunmehr beschlossenen Steuersätze. Aufgrund der geringeren Steuereinnahmen wird sich der im Haushaltsplan 2022 veranschlagte Überschuss von bisher 110 auf nunmehr 48 Millionen Euro reduzieren.
Sollte der Stadtrat in seiner Sitzung am 16. Februar 2022 dem Vorschlag des Ausschusses zustimmen, steht als nächster Schritt die zeitnahe Verabschiedung einer Nachtragshaushaltssatzung an. Erst wenn diese rechtskräftig ist, können dann nachfolgend auch die Steuerbescheide und die Abschlagszahlungen im Bereich der Grund- und Gewerbesteuer angepasst werden.
red – 08.02.22
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