02.10.2023
ROXHEIM (pdw/red). Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach und das Mainzer Polizeipräsidium haben am Nachmittag weitere Einzelheiten zu der Messerstecherei auf der Roxheimer Kirmes mitgeteilt.
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Während eines Streits mit mehreren Jugendlichen stach ein Jugendlicher auf seinen Kontrahenten ein.
„Die Verletzungen haben sich als derart schwerwiegend herausgestellt, dass das Opfer noch in der Nacht operiert werden musste. Es schwebt derzeit nicht in Lebensgefahr“, teilten die Behörden mit.
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Der Täter wurde noch in der Nacht vorläufig festgenommen. Aufgrund fehlender Haftgründe wurde er zwischenzeitlich auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach entlassen. Das K11 der Kriminaldirektion Mainz hat im Auftrag der Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wegen des Verdachts des versuchten Totschlags übernommen.
Wie der Leitende Oberstaatsanwalt, Gerd Deutschler auf Nahe-News Anfrage mitteilte, gibt es in der Strafprozessordnung (StOP) einige Gründe für die Beantragung eines Haftbefehls.
Die §§ 112, 112a benennen als Haftgründe die Wiederholungsgefahr, Verdunkelungsgefahr, Flucht und Fluchtgefahr. Auch der Verdacht eines Schwerstverbrechens stellt einen Haftgrund dar.
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Wie Deutschler weiter mitteilte, ist der Täter erst 17 Jahre und somit greift das Jugendgerichtsgesetz. In diesem Fall gibt es strengere Auflagen für das Ausstellen eines Haftbefehls.
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