08.03.2023
IDAR-OBERSTEIN (red). Aufgrund von Bauarbeiten auf der B41 im Stadtgebiet von Idar-Oberstein wurde für die aus Richtung Kirn kommenden Verkehrsteilnehmer erneut eine Umleitungsstrecke von der John-F.-Kennedy-Straße über die „alte B41“ nach Idar-Oberstein eingerichtet.
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Damit der Verkehr, insbesondere zu den stark frequentierten Zeiten des Berufsverkehrs, ordentlich fließen kann, wurde in Zusammenhang mit den Bauarbeiten an der Lichtzeichenanlage im Kreuzungsbereich der B41/Hauptstraße ein Grünpfeil angebracht. Da nun wiederholt festgestellt wurde, dass einigen Verkehrsteilnehmern die Regelungen in Zusammenhang mit dem Grünpfeil nicht bekannt sind, möchte die Polizeiinspektion Idar-Oberstein gerne aufklären:
Der Grünpfeil ist eine Ergänzung an Lichtzeichenanlagen, durch die die Wartezeit für Rechtsabbieger bei bestimmten Verkehrssituationen verkürzt wird. Der Pfeil erlaubt allen Fahrzeugen das Rechtsabbiegen trotz roten Lichtzeichens, wenn zuvor an der Haltelinie angehalten und eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Mit Anhalten ist gemeint, dass das Fahrzeug bis zum Stillstand an der Haltelinie abgebremst werden muss.
In der Vergangenheit wurde festgestellt, dass viele Verkehrsteilnehmer, ohne anzuhalten über die Haltelinie drüberfahren oder sogar andere Fahrzeugführer, welche sich ordnungsgemäß verhalten mittels Hupe auffordern sich schneller von der Örtlichkeit zu entfernen.
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Die Polizeiinspektion Idar-Oberstein wird aufgrund des bereits festgestellten Fehlverhaltens in Kombination mit vorliegenden Bürgerbeschwerden verstärkt Kontrollen im Bereich der Lichtzeichenanlage/B41 durchführen.
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Eine Zuwiderhandlung der Grünpfeil-Regelung wird nach Bußgeldkatalog mit einer Geldbuße von 70 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister belegt. Sollte zusätzlich eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer festgestellt werden, steigt das Bußgeld auf 150 Euro an. Die ersten Verkehrskontrollen der Polizei Idar-Oberstein sind für den Mittag des 8. März geplant.
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