BAD KREUZNACH. Der Ausbau erneuerbarer Energien ist ein vorrangiges Ziel der Bundes- und Landesregierung. Auch die Stadt Bad Kreuznach hat durch den Stadtrat beschlossen, den Klimaschutz zu einer der wichtigsten Zukunftsaufgaben zu machen und mit einem Beschluss zur Erstellung eines Erneuerbare-Energien-Konzeptes den Ausbau erneuerbarer Energien im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten auf den Weg gebracht. Eine Beauftragung des Konzepts, mit dem Flächen für erneuerbare Energien eruiert werden sollen, ist derzeit in Vorbereitung.
Zur Förderung des Ausbaus von Windenergieanlagen hat der Bundestag das sogenannte Wind-an-Land-Gesetz beschlossen. Über das Wind-an-Land-Gesetz wurden die Steuerungsmöglichkeiten der einzelnen Gemeinden als Träger der Bauleitplanung eingeschränkt und den Ländern Größenvorgaben zur Ausweisung von Windenergieanlagen vorgegeben. In Rheinland-Pfalz müssen bis zum 31. Dezember 2027 1,4 Prozent der Landesfläche als Flächen für die Windenergie ausgewiesen werden. Bis zum 31. Dezember 2032 erhöht sich der geforderte Anteil auf 2,2 Prozent der Landesfläche. Sofern die Länder ihrer Pflicht nicht nachkommen, werden die Zulassungskriterien für Windkraftanlagen weiter gelockert – gegebenenfalls durch eine Verringerung von Abstandsflächen. Man wollte bundesweit so bewusst Entscheidungs- und Planungsebenen für eine Beschleunigung des Verfahrens reduzieren, was jedoch zu Lasten der kommunalen Ideenfindung und Analyse geht.
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In Rheinland-Pfalz erfolgt die Ausweisung von Flächen für die Windenergie über die fünf Planungsgemeinschaften. Die Stadt Bad Kreuznach gehört der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe an, die mit der Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen in ihrer vierten Teilfortschreibung des Regionalplans der gesetzlichen Forderung nachkommt. Der aktuelle Entwurf sieht im Bereich der Stadt Bad Kreuznach sowie in den Gemeinden Biebelsheim und Pfaffen-Schwabenheim die Ausweisung eines Vorranggebietes für Windenergieanlagen vor.
Der Planungsentwurf liegt in der Kreisverwaltung Bad Kreuznach zu jedermanns Einsicht bis zum 18. Juni öffentlich aus. Zusätzlich können die Unterlagen unter www.pg-rheinhessen-nahe.de/download eingesehen werden. Anregungen und Hinweise können bis zum 2. Juli schriftlich oder elektronisch gegenüber der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe vorgebracht werden. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass jeder zu jeder Zeit im Rahmen der Beteiligungsfrist sich zu der vorgelegten Planung äußern kann. Hierzu kann die Stadt Bad Kreuznach alle Bürgerinnen und Bürger ermutigen, damit Ideen und lokale Besonderheiten formell in das Verfahren eingehen.
„Auch die Stadt Bad Kreuznach wurde mit Schreiben vom 3. Mai zur Abgabe einer fachlichen Stellungnahme aufgefordert. Die vorliegenden Entwurfsunterlagen werden seitens der Verwaltung geprüft und eine Stellungnahme fristgerecht eingereicht. Von einer Gremieneinbindung wurde jedoch abgesehen, da es zunächst um fachliche Aspekte geht und für weitere Themen die Möglichkeit einer privaten Stellungnahme besteht. Die Stadt behält sich jedoch ein solches Vorgehen für weitere Beteiligungen vor. Gleiches gilt für Genehmigungsverfahren oder die Beteiligung bei fremden Genehmigungsverfahren, was bei einer Konkretisierung der Planungen der Fall sein könnte“, teilte die Stadt mit.
Da der Entwurf der Planungsgemeinschaft bereits öffentlich diskutiert wird, Fragen und Ungereimtheiten im Raum stehen, wird die Stadt Bad Kreuznach eine Informationsveranstaltung organisieren. Vorweg stellt die Stadt klar, dass sie nicht in Veranstaltungen zu privatrechtlichen Grundstücksangelegenheiten eingebunden und auch nicht diesbezüglich informiert wurde. Ziel der öffentlichen Informationsveranstaltung ist es, die Bürgerinnen und Bürger über die Planung und die dazu führenden Rahmenbedingungen zu informieren und weitere Anregungen einzuholen. Aufgrund der Komplexität des Sachverhalts und der hierfür erforderlichen Organisation steht aktuell noch kein Termin fest. Die Stadt wird hierzu gesondert über eine Pressemitteilung einladen. Die Veranstaltung soll so terminiert werden, dass für die Bürgerinnen und Bürger im Anschluss noch ausreichend Zeit besteht, eine Stellungnahme bei der Planungsgemeinschaft einzureichen.