RHEINLAND-PFALZ. Nach Inkrafttreten des Gesetzes hinsichtlich der (Teil-) Legalisierung von Cannabisprodukten zum 1. April 2024 warnt die Polizei vor dem Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss der Droge. Wenn auch der Besitz im öffentlichen Raum von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum bei Personen, welche das 18. Lebensjahr erreicht haben, erlaubt ist, so bleibt das Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss des berauschenden Mittels verboten.
„Wer unter Wirkung der genannten Droge am Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, handelt gemäß dem §24a StVG ordnungswidrig. Dem Fahrzeugführer droht bei einem Erstverstoß ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Verkehrsunfälle, welche auf den Konsum von Cannabis-Produkten oder anderen berauschenden Mitteln zurückzuführen sind, werden gemäß dem §315c StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft“, teilte die Birkenfelder Polizei mit.
Wird durch die Polizei festgestellt, dass ein nicht sicheres Führen von Kraftfahrzeugen durch den Fahrzeugführer infolge des Genusses des berauschenden Mittels im Straßenverkehr vorliegt, droht ebenso eine Freiheits- oder Geldstrafe. Die Polizei warnt vor dem Konsum von Cannabis und der anschließenden aktiven Teilnahme im öffentlichen Verkehrsraum und intensiviert diesbezügliche Kontrolltätigkeiten. Bei Fragen stehen Ihnen die Polizeidienststellen gerne zur Verfügung.