RHEINLAND-PFALZ. Den Kommunalen Vollzugsdiensten der örtlichen Ordnungsbehörden und der Kreisordnungsbehörden wird die Teilnahme am Digitalfunk für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) ermöglicht. Die Voraussetzungen dafür sind in der entsprechenden Landesverordnung enthalten, die der Ministerrat beschlossen hat. Sie tritt mit der nun anstehenden Verkündung in Kraft.
„Die Teilnahme der Ordnungsbehörden am Digitalfunk soll dazu beitragen, die zuständigen Einsatzkräfte im Alltag, aber gerade auch bei schwierigen Einsätzen, noch besser miteinander zu vernetzen“, so Innenminister Michael Ebling.
Darüber hinaus wird das bislang in der Landesverordnung enthaltene generelle Verbot der Ausrüstung der Fahrzeuge des Kommunalen Vollzugsdienstes mit Blaulicht und Einsatzhorn aufgehoben. Mit der Aufhebung dieses „Blaulichtverbots“ in der Landesverordnung haben die Kommunen die Möglichkeit, über eine fahrzeug- und aufgabenbezogene Ausnahmegenehmigung nach § 70 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) einzelne Fahrzeuge des Kommunalen Vollzugsdienstes mit Blaulicht und Martinshorn auszustatten.
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Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung sind Einsatzsituationen, in denen etwa zur Lebensrettung oder Abwehr schwerster Gesundheitsgefahren höchste Eile geboten und der Bedarf an Blaulichtfahrzeugen nicht bereits anderweitig gedeckt ist und die Einsatzbereitschaft inklusive der Leitstelle rund um die Uhr sichergestellt ist. Die Aufhebung des Blaulichtverbots in der Landesverordnung sei, so Ebling, schon länger eine Forderung von kommunaler Seite gewesen.