StartNachrichtenKreis Bad KreuznachKlosterkirche Sponheim: Förderung aus Denkmalschutz-Sonderprogramm XV grundsätzlich möglich

Klosterkirche Sponheim: Förderung aus Denkmalschutz-Sonderprogramm XV grundsätzlich möglich

SPONHEIM/REGION. Eine denkmalgerechte Sanierung der Klosterkirche in Sponheim kann grundsätzlich auf Unterstützung durch den Bund hoffen, sofern auch das Land grünes Licht gibt. Das geht aus einer Antwort des Staatsministers beim Bundeskanzler und Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Dr. Wolfram Weimer, an die heimische Bundestagsabgeordnete Julia Klöckner hervor. Sie hatte sich nach einem Gespräch mit dem Förderverein an ihn gewandt. Eine aktuelle Kostenschätzung sieht dringende Renovierungs- und Restaurierungsarbeiten an der Klosterkirche und dem Konventgebäude von mehr als 350 000 Euro vor, um den historischen Wert des Gebäudes und der Anlage langfristig zu wahren.

Der Kulturstaatsminister unterstreicht in seinem Schreiben an Julia Klöckner MdB die große Bedeutung historischer Bauwerke für das kulturelle Erbe Deutschlands und den Erhalt der Denkmallandschaft vor Ort. Eine Förderung aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes komme für die Sponheimer Klosterkirche in Betracht, sofern die geplanten Maßnahmen der dauerhaften Sicherung und Erhaltung des Denkmals im Sinne der Denkmalpflege dienen und auch das Land Rheinland-Pfalz dafür votiert. So wäre ein möglicher Förderantrag für die Klosterkirche Sponheim zu gegebener Zeit über die zuständige Landesdenkmalbehörde in Mainz einzureichen.

Dort werde das Vorhaben fachlich bewertet – insbesondere mit Blick auf die denkmalpflegerische Bedeutung des Bauwerks, die Erforderlichkeit der Maßnahmen sowie die zuwendungsfähigen Ausgaben. Julia Klöckner begrüßt diese Perspektive ausdrücklich und appelliert an das Land, die Bedeutsamkeit des Objekts anzuerkennen: „Die Klosterkirche in Sponheim ist ein herausragendes Zeugnis unserer heimischen Geschichte. Ihr Erhalt ist von großer Bedeutung – für unsere Nahe-Region und weit darüber hinaus.“

Gleichzeitig betont sie die Bedeutung der Bundesprogramme für den Denkmalschutz insgesamt: „Die Denkmalschutz-Sonderprogramme des Bundes leisten einen wichtigen Beitrag zur Bewahrung unserer einzigartigen Denkmallandschaft und stärken zugleich die Kulturinfrastruktur vor Ort.“ Sie verweist auf die aktuellen Haushaltsbeschlüsse des Deutschen Bundestages: „Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Bereinigungssitzung zum Haushalt 2026 Mittel in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro für ein weiteres Denkmalschutz-Sonderprogramm XV vorgesehen.“ Die Entscheidung darüber, wann ein entsprechender Förderaufruf erfolgt, liege beim Haushaltsausschuss. Um sich selbst ein Bild von der historischen Bedeutung und dem Sanierungsbedarf der Klosterkirche zu machen, hat Julia Klöckner den Kulturstaatsminister eingeladen, ihren Wahlkreis zu besuchen. „Solche Besuche sind wichtig, um die Bedeutung unserer kulturellen Schätze sichtbar zu machen“, so die CDU-Politikerin.


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