HARGESHEIM. Für die Beratungen zur großen Pflegereform im Deutschen Bundestag hat die heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Julia Klöckner das Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern ambulanter Pflegedienste aus ihrem Wahlkreis gesucht. Das Interesse am Mittag war groß in der Sozialstation Nahe, aus dem Kreis Bad Kreuznach und Birkenfeld waren Praktiker gekommen. Eine Reform der Pflege ist deshalb dringend notwendig, weil die Anzahl der Pflegebezieher und -Leistungen um ein Vielfaches mehr gestiegen sind als die Einnahmen und die Finanzierungsgrundlage. Julia Klöckner MdB: „Die Pflegeversicherung bietet seit ihrer Einführung im Jahr 1995 eine solidarische Absicherung des Risikos, pflegebedürftig zu werden, und unterstützt Pflegebedürftige und deren An- und Zugehörige mittlerweile seit mehr als 30 Jahren verlässlich. Durch diesen Sozial-versicherungszweig ist ein professionelles Versorgungssystem in der Bundesrepublik Deutschland für pflegebedürftige Menschen mit positiven Wirtschafts- und Beschäftigungswirkungen entstanden – heute sind 1,3 Millionen Menschen in stationären sowie ambulanten Pflege- und Betreuungseinrichtungen beschäftigt.“ In den vergangenen Jahren ist die Zahl pflegebedürftiger Menschen erheblich gestiegen – sie liegt derzeit bei über sechs Millionen. Diese Entwicklung hat Folgen: Zum einen steigt der Bedarf an professioneller Versorgung pflegebedürftiger Menschen weiter an und kann teilweise nur noch unzureichend gedeckt werden. Zum anderen steht die soziale Pflegeversicherung unter erheblichem finanziellem Druck – bereits im vergangenen und in diesem Jahr konnten die Leistungsansprüche nur mit Darlehen aus dem Bundeshaushalt garantiert werden.
Deshalb stand die Frage im Mittelpunkt, welche Reformen das Pflegesystem braucht und wie die einzelnen Vorschläge aus der Reformkommission mit Blick auf die tägliche Praxis wirken. „Mir ist wichtig, die Einschätzungen derjenigen zu hören, die jeden Tag Verantwortung für pflegebedürftige Menschen übernehmen. Gesetze müssen sich im Alltag bewähren – deshalb ist der Austausch mit den Praktikern unverzichtbar“, betont Julia Klöckner MdB. „Welche Einsparungen sind möglich, ohne die Versorgung zu verschlechtern? Und was lässt sich im Pflegealltag überhaupt umsetzen? Darüber haben wir offen und sehr konkret gesprochen. Viele Anregungen nehme ich mit nach Berlin“, so die Bundestagsabgeordnete. Denn eine Reform könne nur erfolgreich sein, wenn sie sich an der Realität orientiert und nicht allein auf dem Papier gut aussieht. Sie macht deutlich: „Die soziale Pflegeversicherung steht vor enormen finanziellen Herausforderungen. Rund 14 Milliarden Euro wird die Finanzierungslücke im Jahr 2028 sein, wenn alles laufen gelassen würde wie bisher. Eine Reform kann nur mit spürbaren Maßnahmen gelingen, sie werden nicht überall auf Zustimmung stoßen. Tut man aber nichts, ist das System bald nicht mehr haltbar, für das uns andere Länder bewundern. Angesichts der wirtschaftlichen Lage kann darauf nicht mehr mit weiteren Beitragssatzsteigerungen reagiert werden – das wäre keine nachhaltige und generationengerechte Antwort, um Einnahmen und Ausgaben der in Einklang zu bringen. Und nicht nur allgemein für die Versicherten, auch für die Betroffenen wird Pflege immer teurer: die Eigenanteile im Pflegeheim steigen stetig weiter an. Es gilt, den Anstieg der pflegebedingten Eigenanteile zu dämpfen.“
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Ein zentrales Thema war die diskutierte Verlagerung der Pflegeberatung auf die Kommunen. Die Vertreter der Pflegedienste sehen diesen Vorschlag kritisch. Die Beratung sei über Jahre als Kernkompetenz der ambulanten Dienste aufgebaut worden. Fraglich sei zudem, ob eine solche Änderung tatsächlich Einsparungen bringe oder lediglich Kosten und Aufgaben verlagere. Einigkeit bestand darin, dass der Grundsatz „ambulant vor stationär“ gestärkt werden müsse. Die meisten Menschen wollten so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung leben. Deshalb müsse die Reform die häusliche Pflege stärken und nicht schwächen.
Ein weiteres Thema: Maßnahmen zur Vermeidung, Reduzierung und Stabilisierung von Pflegebedürftigkeit kommen in der Versorgungsroutine und in den Pflegeeinrichtungen oft zu kurz; Kranken- und Pflegeversicherung setzen zu schnell auf Pflege und zu wenig auf ihre Verhinderung. Das Leistungsrecht gilt vielfach als zu komplex; Beratungsansprüche sind zum Teil unbekannt, werden in der Umsetzung auf reine Information reduziert oder bleiben in komplexeren Pflegesituationen und bei Überforderung der häuslichen Pflege wirkungslos.
Breiten Raum nahm der Bürokratieabbau ein. Nach Einschätzung der Teilnehmer binden zahlreiche Dokumentations- und Nachweispflichten wertvolle Zeit, die stattdessen für die Betreuung der Pflegebedürftigen genutzt werden könnte. Hier bestehe erhebliches Potenzial für Vereinfachungen. Diskutiert wurden außerdem Vor- und Nachteile der Einstufung der Pflegegrade durch den Medizinischen Dienst sowie die Ausgestaltung des Pflegegeldes. Aus der Praxis wurde angeregt, die Verwendung des Pflegegeldes passgenauer zu kontrollieren. Nicht immer werde es für die eigentliche Pflege eingesetzt. Sachleistungen könnten in bestimmten Fällen eine sinnvolle Alternative sein.
Die Anregungen aus dem Gespräch nimmt Julia Klöckner MdB mit in die Beratungen nach Berlin und gibt sie an die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken MdB weiter.






