BAD KREUZNACH. Die Stadt Bad Kreuznach bedauert die bevorstehende Sperrung des Zugangs zum Rheingrafenstein ausdrücklich. Der Schritt erfolgt nicht aus mangelnder Wertschätzung für das bedeutende Kultur- und Landschaftsdenkmal, sondern aus Gründen der Verkehrssicherung und der ungeklärten künftigen Sanierungs- und Unterhaltungskosten. Voruntersuchungen haben ergeben, dass dringend weitergehende fachliche Untersuchungen notwendig sind. Bereits diese verursachen einen hohen fünfstelligen Aufwand.
Da weder Stadt noch Eigentümer die daraus möglicherweise folgenden finanziellen und haftungsrechtlichen Verpflichtungen derzeit belastbar übernehmen können, haben die zuständigen Gremien gegen eine Übernahme in städtisches Eigentum votiert und die Kündigung der Gestattungsvereinbarungen befürwortet. Gleichzeitig wird eine nachhaltige Lösung gemeinsam mit dem Eigentümer und dem Land Rheinland-Pfalz angestrebt.
Die Umlegung der drei Premiumwanderwege im Gebiet Rheingrafenstein erfolgt sowohl wegen der Sperrung an der Burgruine als auch vorsorglich auf bislang nur geduldeten privaten Flächen. Die Stadt stellt klar: Die Maßnahmen richten sich nicht gegen die Eigentümer, sondern tragen den Eigentumsverhältnissen und den Anforderungen an Sicherheit und Haftung Rechnung.
Die Stadtverwaltung bezeichnet die aktuelle Sperrung als „Notmaßnahme“ und nicht als das Ende der Geschichte.
„Wir werden im Dialog mit der Denkmalpflegebehörde und dem Eigentümer Wege suchen, um zumindest fachlich die Frage der Verkehrssicherheit klären zu lassen“, so die Stadt. Diese fachliche Beurteilung gilt als zwingende Voraussetzung für jeden weiteren Schritt. Ziel bleibe weiterhin eine nachhaltige Lösung, die gemeinsam mit dem Eigentümer und dem Land Rheinland-Pfalz erarbeitet werden soll.
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