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30. Oktober 2025
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Beirat für Migration und Integration verabschiedet

RHEIN-HUNSRÜCK-KREIS. Vor kurzem kam der Beirat für Migration und Integration zu seiner letzten Sitzung in der aktuellen Wahlperiode zusammen. Damit endete eine vierjährige Amtszeit, in der das Gremium unter dem Vorsitz von Umut Kurt zahlreiche Impulse für eine gelingende Integrationsarbeit im Kreis setzte.

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Der Beirat wurde im Jahr 2021 konstituiert und setzte sich aus gewählten sowie vom Kreistag berufenen Mitgliedern mit und ohne Migrationsgeschichte zusammen. In enger Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung befasste sich das Gremium regelmäßig mit Themen rund um Migration und Integration. Dabei wurden Anliegen aus der Bevölkerung aufgegriffen, kritisch mit Verwaltung und Politik diskutiert und konkrete Handlungsempfehlungen formuliert. Darüber hinaus initiierte der Beirat Projekte zur Demokratieförderung und zur interkulturellen Begegnung, die das Miteinander im Kreis nachhaltig stärkten.

Vorsitzender Umut Kurt blickte bei der letzten Sitzung auf die vergangenen Jahre zurück und betonte, man habe „gemeinsam daran gearbeitet, dass sich Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte im Kreis auf Augenhöhe begegnen“. Der Beirat sei, so Kurt, „eine wichtige Brücke zwischen Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft“ gewesen. Zugleich dankte er allen Beteiligten für ihre Mitwirkung und die stets vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Auch Landrat Volker Boch würdigte das Engagement des Gremiums und hob dessen Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt hervor:

„Der Beirat für Migration und Integration hat in den vergangenen Jahren wertvolle Arbeit geleistet und dazu beigetragen, dass Integration im Kreis als gemeinschaftliche Aufgabe verstanden wird. Ich danke allen Mitgliedern herzlich für ihr Engagement und ihren Einsatz für ein offenes Miteinander.“

Für die nächste Wahlperiode kann leider kein neuer Beirat gewählt werden, da nicht genügend Wahlvorschläge eingereicht wurden. Der Kreistag hat jedoch in seiner letzten Sitzung mehrheitlich beschlossen, die Verwaltung mit der Erarbeitung einer Satzung zur Einrichtung eines Beirats für die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund gemäß § 49b LKO zu beauftragen. Damit ist der Weg bereitet, die wertvolle Arbeit des Beirats künftig fortzuführen.


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