Gleichstellungsbeauftragte und Kinderschutzfachkraft übernehmen Verantwortung
RHEIN-HUNSRÜCK-KREIS. Die Gleichstellungsbeauftragte des Rhein-Hunsrück-Kreises Kerstin Harder und die Kinderschutzfachkraft der Kreisverwaltung Monique Oppermann haben die neue Geschäftsführung und Koordination des Regionalen Runden Tisches (RRT) übernommen.
Hauptaufgabe dieses Arbeitskreises ist die Auseinandersetzung mit dem Thema der Gewalt gegen Frauen in engen sozialen Beziehungen.
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Weiterhin sind Frauen und Kinder mit den Folgen von häuslicher Gewalt konfrontiert. Fast täglich gibt es einen Femizid in Deutschland, jede dritte Frau erlebt einmal in ihrem Leben physische oder sexualisierte Gewalt. Hierbei geht um Menschenrechtsverletzungen, auf die weiterhin aufmerksam gemacht werden muss. Gewalt gegen Frauen bleibt ein brisantes Thema, überall, auch in Rheinland-Pfalz und im Rhein-Hunsrück-Kreis.
Der RRT hat sich die Förderung der Zusammenarbeit aller relevanten Stellen, die Entwicklung von Präventionsmaßnahmen und die Identifikation und Bearbeitung struktureller Defizite im Hilfesystem zum Ziel gemacht.
„Es ist uns ein wichtiges Anliegen, die neue Leitung des Regionalen Runden Tisches zu übernehmen, um gemeinsam gegen Gewalt gegen Frauen im häuslichen Umfeld vorzugehen. Wir setzen uns dafür ein, betroffenen Frauen eine Stimme zu geben und effektive Unterstützung zu bieten. Nur durch Zusammenarbeit und ein starkes Netzwerk können wir nachhaltige Veränderungen erreichen“, so die Gleichstellungsbeaufragte.
Der runde Tisch setzt sich aus verschiedenen Beteiligten zusammen: Dazu gehören unter anderem regionale Fachstellen, Beratungsstellen, Interventionsstellen, der Frauennotruf, die Polizei, die Justiz, die Jugendhilfe sowie die Gleichstellungsbeauftragte. Der Arbeitskreis tagt zweimal pro Jahr in der Kreisverwaltung.
Landrat Volker Boch begrüßt die Initiative ausdrücklich und wünscht dem Regionalen Runden Tisch einen guten Austausch sowie eine gute Zusammenarbeit. „Es geht um ein wichtiges Thema, das in unserer Gesellschaft oft im Verborgenen stattfindet und nicht ausgeblendet werden darf. Danke an alle, die sich beim Regionalen Runden Tisch engagieren.“
Mit dem am 31. Januar 2025 verabschiedeten Gewalthilfegesetz, das am 1. Januar 2032 in Kraft tritt, wurde erstmals ein verlässliches Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen geschaffen. Ab diesem Zeitpunkt gibt es für Frauen einen kostenfreien Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. Staatliche Schutzpflichten und Verpflichtung aus der Istanbul-Konvention werden konkretisiert. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen.
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