WINDESHEIM. Der in der Notunterkunft für Flüchtlinge in Windesheim mehrfach auffällig gewordene afghanische Staatsbürger befindet sich seit dem 8. April auf richterliche Anordnung in Abschiebehaft. Die Haft ist zunächst bis zum 8. Juli 2025 befristet. Grundlage für die Entscheidung des Gerichts war die konkrete Ankündigung eines bevorstehenden Abschiebetermins durch den Bund.
Sollte eine Verlängerung der Abschiebehaft erforderlich werden, wird dies zu einem späteren Zeitpunkt erneut geprüft und entschieden. Im Zuge dieser Entwicklung wird der Sicherheitsdienst, der bislang in der Flüchtlingsunterkunft eingesetzt war, zeitnah abgezogen.
Aktuelle Stellenangebote finden Sie auf unserer Seite “Stellenangebote” bei Nahe-News – KLICK MICH!
Der genaue Termin für die Abschiebung des Mannes ist derzeit noch nicht bekannt. Dieser wird gemäß §59 des Aufenthaltsgesetzes aus Sicherheitsgründen erst kurzfristig durch das Bundesministerium des Innern (BMI) mitgeteilt und darf nicht öffentlich bekannt gegeben werden.
Der Bürgermeister der Ortsgemeinde Windesheim, Volker Stern, sowie der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg, Michael Cyfka, wurden unmittelbar nach der richterlichen Entscheidung über die aktuelle Entwicklung informiert.
Landrätin Bettina Dickes (CDU) äußerte sich erleichtert über die Entscheidung: „Ich bin erleichtert über diesen Schritt, weil ich erlebt habe, welch große emotionale Belastung die Situation der zurückliegenden Wochen für die Bevölkerung in Windesheim, aber ganz besonders auch für Bewohner und Mitarbeiter in der Notunterkunft bedeutet hat. Es ist für mich ein wichtiger Punkt, dass der Staat hier Handlungsfähigkeit zeigt.“
Die Unterbringung des Mannes in Abschiebehaft soll die Durchführung der bevorstehenden Abschiebung sicherstellen. Die weiteren Schritte werden nun von den zuständigen Bundesbehörden koordiniert.
