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14. Dezember 2024
StartNachrichtenKreis Mainz-BingenGesundheitsamt Mainz-Bingen informiert über Reise und Quarantäne

Gesundheitsamt Mainz-Bingen informiert über Reise und Quarantäne

KREIS MAINZ-BINGEN. Was gilt für Einreisende und Reiserückkehrer? Gibt es Ausnahmen, wenn ich geimpft bin oder früher schon einmal infiziert war? Das Gesundheitsamt Mainz-Bingen gibt einen Überblick über die aktuellen Reise- und Quarantänebestimmungen.

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Nach der aktuellen Einreiseverordnung der Bundesregierung gilt für alle Einreisenden grundsätzlich: Seit dem 1. August benötigen Reisende, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, vor der Einreise nach Deutschland ein negatives Testergebnis oder einen Nachweis als geimpfte oder genesene Person. Diese gilt unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel. Darüber hinaus müssen alle Reisenden vor der Einreise eine Anmeldung über das Portal www.einreiseanmeldung.de ausfüllen. Hier wird auch über eventuelle Ausnahmen informiert.

Bei den Einreiseländern gibt es nur noch die Kategorien „Hochrisikogebiete“ und „Virusvariantengebiete“ (eine vollständige Liste gibt es beim Robert-Koch-Institut unter www.rki.de). Und dort gibt es bestimmte Unterschiede zu beachten:

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Zu den Hochrisikogebieten zählen derzeit unter anderem die europäischen Urlaubsländer Portugal, Spanien und Teilregionen von Frankreich, aber auch Ägypten, Indien und Russland. Der Abstrich für den Test darf bei der Einreise aus einem Risikogebiet bei einem PCR-Test maximal 72 Stunden vorher, bei einem Antigen-Test maximal 48 Stunden vorher erfolgt sein.

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Für Einreisende aus Hochrisikogebieten, die nicht über einen Nachweis als geimpfte oder genesene Personen verfügen, gilt eine Quarantäne von zehn Tagen. Diese kann ab dem fünften Tag durch einen zweiten negativen Test beendet werden. Dieser PCR-Test oder Antigen-Schnelltest von einer anerkannten Teststelle darf hierbei frühestens am fünften Tag nach der Einreise durchgeführt werden (Einreisetag plus fünf) und ist auf dem Einreiseportal hochzuladen. Ergebnisse von Selbsttests werden nicht anerkannt. Für Genesene und vollständig Geimpfte endet die Pflicht zur Einreisequarantäne mit dem Hochladen ihrer Nachweise auf dem Einreiseportal. Wichtig: Sofern innerhalb von zehn Tagen nach der Einreise Covid-typische Symptome auftreten, muss ein weiterer Test in einer Arztpraxis durchgeführt werden. Bis zum Erhalt des Testergebnisses muss man sich selbst isolieren.

Zu beachten ist außerdem: Kinder unter zwölf Jahren sind nach der aktuellen Einreiseverordnung von der Test- und Nachweispflicht befreit – nicht aber von der Quarantäne-Pflicht. Demnach besteht für sie nach Einreise aus einem Hochrisikogebiet die Möglichkeit, die Quarantäne nach Ablauf von fünf Tagen ohne Test zu beenden. Vor der Wiederaufnahme des Kindergarten- oder Schulbesuchs wird jedoch dringend eine Testung empfohlen.

Wer aus einem Virusvarianten-Gebiet nach Deutschland einreist, muss bei der Einreise über ein negatives Testergebnis verfügen und sich für 14 Tage in Quarantäne begeben – das gilt auch für vollständig Geimpfte und Genesene. Die Quarantänedauer kann dabei nicht verkürzt werden. Zu berücksichtigen ist: Der Abstrich für einen PCR-Test darf auch hier nicht früher als 72 Stunden vor der Einreise erfolgen, der Antigen-Schnelltest in diesem Fall nicht früher als 24 Stunden zuvor. Als Virusvarianten-Gebiete gelten aktuell Brasilien und Uruguay.

Weitere Informationen gibt es der Seite des Bundesgesundheitsministeriums und auf www.mainz-bingen.de

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red – 12.08.21

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