RHEINLAND-PFALZ. Unerklärliche Abbuchungen, unberechtigte Inkassoforderungen oder Rechnungen für nie bestellte Ware? Das könnte ein Zeichen für Identitätsdiebstahl sein.
Betrügerinnen und Betrüger nutzen gestohlene Daten wie Name, Geburtsdatum oder Kontonummer, um auf fremde Kosten Bestellungen aufzugeben oder Verträge abzuschließen. Diese Daten gelangen über Phishing-Mails oder Lecks bei großen Anbietern in die falschen Hände.
Neues Phänomen Quishing:
Online-Betrüger werden immer raffinierter. Neben klassischen Phishing-Mails setzen sie zunehmend auf sogenannte „Quishing“-Angriffe, bei denen QR-Codes genutzt werden, um Passwörter und andere Zugangsdaten auszuspähen. Herkömmliche Sicherheitslösungen erkennen betrügerische QR-Codes oft nicht, da sie als Bilddateien erfasst werden. Nutzer sollten deshalb genau prüfen, bevor sie QR-Codes scannen und den darin enthaltenen Links folgen.
Anlässlich des European Cyber Security Month im Oktober gaben das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz folgende Tipps:
- Verwenden Sie nie das gleiche Passwort für unterschiedliche Accounts.
- Informieren Sie sofort Ihre Hausbank. Sperren Sie betroffene Konten über den Sperr-Notruf 116 116.
- Öffnen Sie keine Dateien, Anhänge oder Links von unbekannten Adressaten. Seien Sie auch misstrauisch, wenn es sich um Anhänge in E-Mails von scheinbar offiziellen Stellen handelt.
- Melden Sie den Verdacht eines Identitätsdiebstahls der Polizei, z. B. über die Internetwache Ihres Bundeslandes: https://portal.onlinewache.polizei.de/de/
- Ändern Sie Passwörter betroffener Accounts.
- Melden Sie den Identitätsdiebstahl bei der Schufa und anderen Auskunfteien.
- Veranlassen Sie Rückbuchungen unberechtigter Abbuchungen durch Ihre Bank oder das Kreditkarteninstitut.
- Scannen Sie einen QR-Code nur, wenn Sie sich sicher sind, dass er seriös ist und dem echten Anbieter gehört. Inzwischen erkennen viele Smartphones einen QR-Code über die Kamera-App. Die sollten Sie aber nur nutzen, wenn die Infos des Codes (z.B. Internet-Adresse) zunächst angezeigt und nicht direkt geöffnet werden.
- Widersprechen Sie Zahlungsaufforderungen von Inkassobüros mit einem Musterbrief der Verbraucherzentrale > ZUM MUSTERBRIEF
Weitere Infos zum Thema:
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