RHEINLAND-PFALZ. „Die Finanzämter im Land werden auch in diesem Jahr den ‚Weihnachtsfrieden‘ wahren und die Steuerzahlenden in der Zeit zwischen den Jahren von belastenden Maßnahmen der Steuerverwaltung verschonen“, teilte die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen am Montag mit.
Demzufolge werden in der Zeit vom 23. Dezember 2023 bis einschließlich 1. Januar 2024 keine Vollstreckungsmaßnahmen und Betriebsprüfungen von den rheinland-pfälzischen Finanzämtern angeordnet oder durchgeführt. Auch ergehen keine Ablehnungsbescheide zu Anträgen.
„Steuererstattungen hingegen sind gute Nachrichten und werden selbstverständlich nicht verzögert“, betont die Ministerin. Der Weihnachtsfrieden ist eine langjährige, bewährte und bürgerfreundliche Tradition der Finanzverwaltung. „Wir wünschen den Bürgerinnen und Bürgern, dass sie die Zeit um Weihnachten herum im Kreis ihrer Lieben besinnlich und in Ruhe genießen können“, sagte Ahnen abschließend.
Ausnahmen von dieser Regel soll es nur geben, wenn die Finanzverwaltung schnell handeln muss, um Steuerausfälle zu vermeiden. Steuerbescheide werden wie im Vorjahr auch während des Weihnachtsfriedens versandt, denn dabei ist keine Unterscheidung zwischen Nachzahlungs- und Erstattungsfällen möglich. Ebenso werden die maschinell erstellten Mahnungen nicht aufgeschoben.