26.04.2023
BAD KREUZNACH (red). Der SPD-Landtagsabgeordnete Michael Simon hat kürzlich das Medizinische Behandlungszentrum für erwachsene Menschen mit Behinderung beziehungsweise schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB) der kreuznacher diakonie in Bad Kreuznach besucht. Dort wurde er vom Geschäftsbereichsleiter der der Rehabilitationsfachdienste Stephan Kärcher, dem Vorstand für Soziales Sven Lange und dem leitenden Arzt Dr. med. Michael Sicker begrüßt und über dieses wichtige Angebot umfassend informiert.
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Er zeigte sich bei dem Ortstermin tief beeindruckt von dem, was hier an hervorragender und hochqualifizierter Arbeit im interdisziplinären Team, bestehend aus Ärztinnen und Ärzten, Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, Psychologinnen und Psychologen und Fachkräften aus der Pflege, für die betroffenen Menschen geleistet werde. Gerade Menschen, die in hohem Maße beeinträchtigt seien, bedürften einer medizinischen Versorgungsstruktur, die darauf entsprechend personell und räumlich eingerichtet sei, wie Simon sehr nachvollziehbar dargelegt wurde.
Bei seinem Besuch und im Gespräch mit den Vertretern des Trägers wurden ihm allerdings auch Probleme geschildert. Hier wurde der Landtagsabgeordnete auch ausdrücklich um Unterstützung gebeten.
Seit der Inbetriebnahme des MZBE im Jahr 2018, gibt es im Rahmen der vom Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz erteilten sogenannten Institutsermächtigung eine grundsätzliche Fallzahlbeschränkung der zu behandelnden Patientinnen und Patienten. Diese beläuft sich seit 2021 auf 480 Behandlungsfälle jährlich. Dies bedeute, wie ihm geschildert wurde, faktisch eine Deckelung. Dies gehe jedoch an der Realität der Bedarfe und den sich daraus begründenden Ansprüche in der Versorgung vorbei.
INFOS:
Nach den Vorschriften des SGB V obliegt die ambulante ärztliche Versorgung der gesetzlich Versicherten in erster Linie den niedergelassenen Vertragsärzten und den Medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Um die Versorgung der Patienten zu verbessern, sehen die gesetzlichen Vorschriften jedoch vor, dass nicht nur einzelne Ärzte in stationären Einrichtungen, sondern auch stationäre Einrichtungen als solche (sog. Institutsermächtigungen) vom ärztlichen Zulassungsausschuss zur Erbringung ambulanter ärztlicher Leistungen ermächtigt werden können oder gar müssen. So besteht die Möglichkeit, Ärzte, die in einem Krankenhaus, einer Vorsorge-, Rehabilitations- oder Pflegeeinrichtungen tätig sind, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zu ermächtigen.
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Im Kontext mit der Institutsermächtigung wurde weiter darauf verwiesen, dass diese nur für 5 Jahre erteilt werde, wobei 7-10 Jahre üblich seien. Das sei angesichts der notwendigen Planungssicherheit hinsichtlich der personellen und infrastrukturellen Ressourcen – nicht zuletzt in Zeiten des Fachkräftemangels – unverzichtbar, betonten die Trägervertreter. Für Simon wurde bei dem Termin, bei dem er auch die Gelegenheit hatte, sich einen konkreten Eindruck von der Arbeit in den Behandlungs- und Therapieräumen zu machen, sehr deutlich, dass dieser spezialisierte Bereich und die dort eng zusammenarbeitenden Teams unterschiedlichster Professionen eine umfassende medizinische Versorgung von höchster Qualität sicherstellen.
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Ausdrückliches Ziel, so die einvernehmliche Auffassung des Abgeordneten und der Trägervertreter, müsse daher ein bedarfsgerechter Zugang für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung zum Gesundheitssystem sein. Hier gelte es eine entsprechende Versorgungsstruktur vorzuhalten.
Der Abgeordnete sagte in der Folge des Austauschs zu, sich vor diesem Hintergrund umgehend schriftlich an die KV und die Kostenträger zu wenden und die Forderung nach einer Planungssicherheit gebenden Lösung zu unterstützen. Er sieht hier einen klaren Regelungsbedarf.
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