13.04.2023
IDAR-OBERSTEIN (red). Am Donnerstag, 13. April und Freitag, 14. April beginnt der Rückbau der nicht mehr regelkonformen Fußgängerüberwege im Stadtgebiet von Idar-Oberstein. Bereits im Oktober vergangenen Jahres wurde dieses Thema nicht nur im Bau-, Infrastruktur- und Umweltausschuss kontrovers und emotional diskutiert.
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Aufgrund der vom Bund geänderten Verwaltungsvorschrift, entfiel damit der Bestandsschutz und die Stadt Idar-Oberstein musste alle Fußgängerüberwege hinsichtlich der geltenden Kriterien überprüfen. Hier ist Idar-Oberstein kein Einzelfall, auch andere Städte wie Trier und Koblenz stellten die Fußgängerüberwege auf den Prüfstand.
Folgende Vorgaben müssen nach § 26 STVO / R-FGÜ 2001 erfüllt sein:
- Fußgängerüberwege sollten in der Regel nur angelegt werden, wenn es erforderlich ist, dem Fußgänger Vorrang zu geben, weil er sonst nicht sicher über die Straße kommt. Dies ist jedoch nur dann gegeben, wenn es die Anzahl der Fahrzeuge zulässt und wenn das entsprechende Fußgängeraufkommen vorhanden ist. Hier gilt mindestens 50 Fußgänger in der Stunde zu 200 Kfz pro Stunde.
- Vor Schulen, Werksausgängen und dergleichen sollten Fußgänger nicht unmittelbar auf den Fußgängerüberweg stoßen, sondern durch Absperrungen geführt werden.
- Der Fußgängerüberweg muss normgerecht beleuchtet sein, damit Fußgänger auch bei Dunkelheit und bei regennasser Fahrbahn auf dem Fußgängerüberweg und auf der Wartefläche am Straßenrand aus beiden Richtungen deutlich erkennbar sind und die Erkennbarkeit der Markierung des FGÜ bei Nacht gewährleistet ist. Dabei sollte die Beleuchtung nicht direkt über dem Fußgängerüberweg installiert werden, sondern aus der jeweiligen Verkehrsrichtung angeleuchtet werden.
- Fußgängerüberwege sind behindertengerecht auszugestalten, dies bedeutet mit Bordsteinabsenkung und Blindenleitsystem.
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Die Überprüfung ergab, dass von den 64 Fußgängerüberwegen im Stadtgebiet nur 16 den geltenden Richtlinien entsprechen. Ein Teil entfällt, weil die Verkehrszahlen nicht erreicht wurden, sie aufgrund der einstreifigen Verkehrsführung -wie in einer Einbahnstraße- nicht notwendig sind, oder die Lage nicht zulässig ist. Manchmal ist auch die Haltesichtweite durch Mauern oder Hausvorsprünge beeinträchtig. Darüber hinaus sind in Wohngebieten mit Anwohnerverkehr oder auch in Zone 30 Bereichen keine Fußgängerüberwege erforderlich. Manche Fußgängerüberwege werden auch gar nicht genutzt. Zu diesem Ergebnis kommen auch die verkehrsrechtliche Stellungnahme der Polizei, wie auch der Kreisvorsitzende der Fahrlehrer. Der andere Teil wird gemäß der Beschlussvorlage des Stadtrates entsprechend den Richtlinien umgebaut. Zurzeit werden die Umbauten und Optimierungen geplant die Bauarbeiten werden demnächst ausgeschrieben.
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Eine Fachfirma beginnt jetzt mit dem Abfräsen der Fahrbahnmarkierungen an den nicht mehr regelkonformen Fußgängerüberwegen, parallel dazu entfernt der Baubetriebshof die Beschilderung und die OIE baut die Beleuchtung zurück. Der Neubau bzw. Umbau der bleibenden Fußgängerüberwege sowie die Planung von Querungshilfen wird schnellstmöglich umgesetzt.
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