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Auch kleine Gegenstände sicher verstauen
Mit Dachbox unterwegs: Fahrverhalten anpassen
Urlaub ist wieder möglich. Viele zieht es auch in diesem Sommer nicht in die Ferne, sie wollen ihren Urlaub in Deutschland genießen. Vor der Fahrt muss gepackt werden. Bei der Frage, was die Familie unbedingt im Urlaub braucht, scheiden sich oft die Geister. Aber egal, welche Dinge im Kofferraum landen, um sicher anzukommen, gilt es beim Verstauen des Gepäcks ein paar Dinge zu beherzigen. Schwere und sperrige Gegenstände gehören immer in den Kofferraum: Am besten vor oder direkt auf der Hinterachse. In Kombis dürfen Gepäckstücke nicht über die Höhe der Rück-bank hinaus gestapelt werden. Nur mit einem Trenngitter oder Trennnetz im Auto ist höheres Bela-den kein Problem.
Geregelt ist die Ladungssicherheit, wie die HUK-COBURG mitteilt, in der Straßenverkehrsordnung (StVO §22). Hier heißt es, „die Ladung (…) ist so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegungen nicht verrutschen, umfallen, hin und her rollen“ kann. Das betrifft nicht nur große Gepäckstücke, auch lose Kleinigkeiten – zum Beispiel Hand-taschen oder Handys – können sich bei Vollbremsungen auf der Autobahn in Wurfgeschosse verwandeln, die die Insassen verletzen. Darum lagern selbst Kleinteile am besten im Handschuh- oder Seitentürfach.
Vielen Urlaubern genügt der Stauraum ihres Pkw nicht. Sie montieren deshalb zusätzlich eine Box auf ihr Autodach. Hier sollte man die zulässige Dachlast ebenso wie die Höchstgeschwindigkeit im Blick haben. In der Bedienungsanleitung des Fahrzeugs lässt sich ablesen, wie schwer der zusätzliche Dachkoffer nach dem Beladen sein darf bzw. welche Höchstgeschwindigkeit gefahren werden darf. Unabhängig davon hat nicht jede Dachbox dasselbe Volumen: Wieviel maximal hineinpasst, steht in der boxeigenen Betriebsanleitung.
Gewicht ist auch an anderer Stelle ein Thema: Immer öfter wird das eigene Rad mit in den Urlaub genommen. Die meisten Urlauber transportieren es auf einer Anhängerkupplung, auf der ein zusätzlicher Träger befestigt wird. Entscheidend ist hier neben der zulässigen Trägerlast auch die Stützlast der Anhängerkupplung. Über beides informiert wieder die zu jedem Einzelteil gehörende Betriebserlaubnis. Darin steht ebenfalls, wie schnell man fahren darf, wenn man seine Räder Huckepack nimmt.
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red – 22.11.20