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11. November 2025
StartNachrichtenKreis Bad KreuznachGroßes Interesse an mehr individueller Gestaltung und würdigem Abschiednehmen

Großes Interesse an mehr individueller Gestaltung und würdigem Abschiednehmen

Informationsveranstaltung mit Gesundheitsminister Clemens Hoch
HACKENHEIM/REGION.
Rund 40 Bürgerinnen und Bürger folgten der Einladung des Landtagsabgeordneten Michael Simon (SPD) in den Kulturhof Hackenheim. Thema der Informationsveranstaltung war das neue rheinland-pfälzische Bestattungsgesetz, das nach über 40 Jahren grundlegend überarbeitet wurde. Als besonderer Gast stellte Gesundheitsminister Clemens Hoch die wichtigsten Neuerungen vor und beantwortete zahlreiche Fragen aus dem Publikum.

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„Das neue Bestattungsgesetz bringt die individuellen Wünsche der Menschen mit einem würdevollen Abschiednehmen in Einklang. Es eröffnet neue Möglichkeiten, bewahrt aber zugleich unsere gewachsene Friedhofskultur“, betonte Minister Hoch. Auch Michael Simon, der die Veranstaltung initiiert hatte, unterstrich die Bedeutung der Reform: „Das Thema Bestattung betrifft uns alle. Mit dem neuen Gesetz schafft Rheinland-Pfalz Raum für persönliche Entscheidungen, ohne den Respekt vor den Toten zu verlieren.“

Das neue Gesetz, das im Oktober 2025 in Kraft getreten ist, ermöglicht unter anderem, Asche mit nach Hause zu nehmen, sie in den großen Flüssen Rhein, Mosel, Lahn oder Saar zu verstreuen oder Teilaschen zu Erinnerungsstücken verarbeiten zu lassen – etwa als Schmuckstein oder Keramik. Auch eine Ascheverstreuung unter dem heimischen Apfelbaum oder eine Tuchbestattung ist künftig möglich.

Voraussetzung für die neuen Bestattungsformen ist eine Totenfürsorgeverfügung. Sie legt zu Lebzeiten schriftlich fest, welche Bestattungsform gewünscht ist und wer nach dem Tod dafür verantwortlich sein soll. Fehlt eine solche Verfügung oder ist sie unklar, muss zwingend eine Beisetzung auf dem Friedhof erfolgen. Zudem gilt: Der letzte Hauptwohnsitz muss in Rheinland-Pfalz gelegen haben, um die neuen Bestattungsformen nutzen zu können – so soll ein sogenannter „Bestattungstourismus“ über Landesgrenzen hinweg vermieden werden.

Eine weitere wichtige Neuerung ist die rechtliche Anerkennung von Sternenkindern – also Kindern, die vor der 24. Schwangerschaftswoche oder mit einem Gewicht unter 500 Gramm tot zur Welt kommen. Eltern erhalten damit das Recht, ihre Kinder würdevoll zu bestatten und sie – im Falle gleichzeitiger oder zeitnaher Todesfälle – auch gemeinsam mit einem Elternteil beerdigen zu lassen.

Im Anschluss an den Vortrag entwickelte sich eine lebhafte Fragerunde. Dabei ging es unter anderem um praktische und rechtliche Fragen der neuen Bestattungsformen. So wurde gefragt, was geschieht, wenn eine Urne nach Jahren ohne Angehörige zurückbleibt. In einem solchen Fall muss sie auf den Friedhof überführt und dort nachbestattet werden – als Ausdruck von Pietät und Respekt gegenüber den Verstorbenen.

Auch die Aufbewahrung von Urnen zu Hause war Thema. Wer die Asche eines Angehörigen mit nach Hause nimmt, darf sie dort aufbewahren, jedoch nicht vergraben oder eigenständig verstreuen. Solche Formen der Ascheverstreuung müssen bereits zu Lebzeiten festgelegt und von einem Bestatter durchgeführt werden.

Ein weiteres Anliegen betraf die Benennung mehrerer Personen in der sogenannten Totenfürsorgeverfügung. Es ist möglich, eine Reihenfolge festzulegen, falls die zuerst benannte Person aus gesundheitlichen Gründen oder durch Tod verhindert ist. Wichtig ist, dass klar geregelt bleibt, wer letztlich verantwortlich handelt, um spätere Konflikte zu vermeiden.

Ein Ratsmitglied sprach die Auswirkungen des neuen Gesetzes auf die Friedhofsplanung an. Da noch offen ist, wie stark die neuen Bestattungsformen tatsächlich angenommen werden, müssen sich die Gemeinden künftig mit der Anpassung ihrer Friedhofssatzungen befassen. Unterstützung dafür sollen die kommunalen Spitzenverbände in Form von Musterempfehlungen leisten.

Zum Abschluss dankte Michael Simon dem Minister für den offenen Austausch und den Bürgerinnen und Bürgern für das große Interesse. „Die rege Diskussion hat gezeigt, dass die Menschen das Thema ernsthaft bewegt – und dass Transparenz und Information gerade bei solch sensiblen Themen wichtig sind“, so Simon.


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