StartBlaulicht ReportRenitente 85-jährige Seniorin ignoriert Polizeianweisungen auf der A61

Renitente 85-jährige Seniorin ignoriert Polizeianweisungen auf der A61

A61 / WESTHOFEN. Eine 85-jährige Autofahrerin sorgte am Sonntag, 25. Mai, auf der A61 in Fahrtrichtung Koblenz für Kopfschütteln bei einer Polizeistreife. Die Dame zeigte sich extrem uneinsichtig und missachtete gleich mehrfach Anweisungen der Beamten, was nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach sich zieht.

Die Ereignisse nahmen ihren Lauf, als eine Streife der Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim gegen 16 Uhr zu einer gemeldeten Gefahrenstelle nahe dem Parkplatz Bergkloster gerufen wurde. Ein größerer Vogel sollte verletzt oder tot auf der Fahrbahn liegen. Um den Verkehr zu sichern und den Vogel zu entfernen, schalteten die Polizisten bereits in einigem Abstand die Signalanlagen ihres Streifenwagens mit den Hinweisen „Gefahr“ und „nicht überholen“. Sie fuhren mittig, um das Tempo des Verkehrs zu drosseln.
Trotz der deutlichen Signale fuhr ein Pkw als einziges Fahrzeug links an dem Streifenwagen vorbei. Nachdem die Beamten den Vogel von der Fahrbahn geräumt hatten, nahmen sie die Verfolgung des Fahrzeugs auf. Der Pkw konnte schließlich auf der A63 in Höhe der Anschlussstelle Biebelnheim kontrolliert werden.

Doch schon vor der eigentlichen Kontrolle zeigte sich die 85-jährige Fahrerin renitent. Mehrfach ignorierte sie die Anhalte-Signale der Polizei, selbst als die Beamten zusätzlich die Polizeikelle zeigten und hupten. Schlussendlich konnte die Seniorin bei Biebelnheim von der Autobahn gelotst und einer Kontrolle unterzogen werden.

Auch während der Kontrolle blieb die Dame sehr uneinsichtig und unkooperativ. Auf die Vorhalte der Beamten erklärte sie, keine Gefahr erkannt zu haben und daher keine Notwendigkeit gesehen zu haben, hinter dem Streifenwagen zu bleiben. Zudem habe sie sich gefragt, warum sie nicht einfach direkt auf der Autobahn angehalten werde, weshalb sie ihre Fahrt fortgesetzt habe. Nach der Feststellung ihrer Personalien konnte die Seniorin ihre Fahrt fortsetzen. Sie muss nun mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren rechnen.


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