RHEINLAND-PFALZ. Die bei weiten Teilen der Ersatzkassen sowie bei der Deutschen Rentenversicherung (Bund) organisierten Sozialwahlen 2023 haben in der Rückschau einen wertvollen, nationalen Beitrag für die demokratische Willensbildung innerhalb der Sozialversicherungszweige, die sich für eine Wahl mit konkreter Wahlhandlung entschieden haben, geleistet.
Erstmals war dabei auch eine Online-Stimmabgabe möglich!
Viele der Sozialversicherten konnten sich zuletzt die keineswegs unkomfortable, typische Wahl mit dem rotem Wahlbriefumschlag sparen und ihre Stimmabgabe nun erstmals stattdessen auch per Smartphone oder einem internetfähigem Endgerät – bequem und sicher von zu Hause aus – erledigen.
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Meinhard Johannides, der Vorstandsvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Mitgliedergemeinschaften der Ersatzkassen (AGuM), ist sich sicher: „Diese neue Möglichkeit hat die Sozialwahlen insgesamt zeitgemäßer gemacht und damit den digitalen Beitrag, den auch die Soziale Selbstverwaltung für die Sozialversicherung leisten kann, unterstrichen.
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Dass die Versicherten ihre Selbstverwaltungsgremien nun auch digital wählen konnten, ist dabei ein Zeichen für gelebte Teilhabe und zeitgemäße Bürgernähe.“ Diese Beteiligungs-
möglichkeit, die das ehrenamtliche, demokratische Engagement besonders umfänglich fördert, liegt der AGuM besonders am Herzen!
Auch wenn die Sozialwahlen nach Bundestags- und Europawahl zu den größten Wahlen in Deutschland zählen und damit Millionen von Versicherten, Einfluss auf die Zusammensetzung der Mitgliederparlamente ihrer Ersatzkasse bzw. der DRV Bund (Deutsche Rentenversicherung Bund) ermöglichen, so bleibt doch kritisch anzumerken, dass eine noch größere Beteiligung wünschenswert gewesen wäre.
Der Pressesprecher der AGuM, Prof. Dr. Hans-R. Hartweg, würde dabei gerne noch genauer die Gründe und Ursachen der nicht-vorgenommenen Wahlhandlungen analysieren: „Warum die Wahrnehmung der Sozialwahlen aufseiten der vielen Wahlberechtigten hinter den Erwartungen zurückblieb und teilweise zu keiner Stimmabgabe führte, ist für die AGuM noch nicht abschließend aufgearbeitet. Weitere Analysen dazu würden sich
anbieten.“ Eine derart nachgehende Analyse des Wahlformats nährt die Hoffnung, die Sozialwahlen zukünftig noch zugänglicher zu machen.
Dabei hatte auch die Sicherheit der Onlinewahl hohe Priorität. Der Datenschutz, aber auch die Integrität des Wahlvorgangs, sind durch umfassende organisatorische und technische Maßnahmen gewährleistet worden. Dies war auch dem Engagement der beiden Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen, Peter Weiß und Doris Barnett, die sich für diese Weiterentwicklung der Sozialwahlen eingesetzt haben, besonders
wichtig. Für die derart erfahrene Unterstützung dankt Meinhard Johannides noch einmal ganz besonders und sichert ihnen die Unterstützung bei ihren weiteren Bemühungen zur Etablierung der Onlinewahlen seitens der AGuM zu.
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