Öffnungszeiten Stadtverwaltung an Fastnacht – OB Letz wünscht Narren unbeschwertes Feiern
BAD KREUZNACH. An Altweiberfastnacht, Donnerstag, 27. Februar, und an Rosenmontag, 3. März, gelten für die Stadtverwaltung Bad Kreuznach besondere Öffnungszeiten.
Das Rathaus am Kornmarkt 5 schließt an Altweiberfastnacht bereits ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr, das Verwaltungsgebäude Brückes 2-8 ab 12.30 Uhr. An Rosenmontag sind beide Gebäude ab 12.30 Uhr für Besucherinnen und Besucher geschlossen. Außerhalb dieser Zeiten stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung den Bürgerinnen und Bürgern wie gewohnt zur Verfügung.
„Die fünfte Jahreszeit steht für Frohsinn und unbeschwertes Feiern. Genießen Sie unsere Straßenfastnacht, die bunten Kostüme und vor allem die fröhliche Gemeinschaft, die diese Tage so besonders machen“, wünscht Oberbürgermeister Emanuel Letz allen Närrinnen und Narren.
Ein überregionaler Anziehungspunkt der Bad Kreuznacher Straßenfastnacht ist der „Narrenkäfig“ an Altweiberdonnerstag. Weit über die Stadtgrenzen hinaus bekannt, feiern tausende Narren auf dem Kornmarkt und in der Rossstraße. Am Samstag, 1. März, lädt der Umzug der „Kreiznacher Narrefahrt“ zu einer bunten Parade mit kunstvollen Wagen und ausgelassener Stimmung durch die Innenstadt ein.
Wochenmarkt wird verlegt
BAD KREUZNACH. Aufgrund des Abbaus des „Narrenkäfigs“ wird der Wochenmarkt am Freitag nach Altweiberfastnacht, 28. Februar, vom Kornmarkt in die Kurhausstraße vor der Pauluskirche verlegt. Die Stadt Bad Kreuznach bittet Marktbesucherinnen und -besucher um Beachtung und Verständnis.
Familienbildungsstätte (FBS): Wilde Räuber auf dem Kuhberg
Die „Robin-Hood-Bande“ hat noch freie Plätze für Fünf- bis Zehnjährige!
BAD KREUZNACH. Die Caritas-Familienbildungsstätte Bad Kreuznach (FBS) organisiert immer wieder echte Wald-Abenteuer für Kinder. So machen fünf- bis zehnjährige Kids als „Robin-Hood-Bande“ ab Montag, 3. März (15 bis 17 Uhr) sechsmal die Gegend auf dem Kuhberg unsicher.
Die Waldgruppe unter Leitung einer erfahrenen Diplom-Pädagogin hat noch „eine Handvoll“ freier Plätze. Eltern, die ihren Nachwuchs anmelden möchten, müssen sich allerdings sputen: Der Anmeldeschluss ist schon am 26. Februar!
Der Teilnahmebeitrag für die sechs Treffen der Robin-Hood-Bande beträgt 98,- Euro. Anmelden kann man sich im Sekretariat der Caritas-Familienbildungsstätte (Tel.: 0671/83828-40; E-Mail: FBS@caritas-rhn.de) und auf www.caritas-rhn.de/fbs-programm.
VHS Vortrag in der Sternwarte
BAD KREUZNACH. Am Freitag, den 28. Februar, um 20 Uhr, findet mit Bernd Peerdeman ein VHS Vortrag statt. Der Eintritt kostet 8 Euro (Kinder bis 17 Jahre 6,00€). Es stehen nur 35 Plätze zur Verfügung. In dem Vortrag geht es um folgendes Thema: Astronomie für alle – Die Sternwarte Bad Kreuznach stellt sich vor

Die Sternwarte Bad Kreuznach vermittelt seit 1986 astronomisches Wissen und bietet Einblicke in die Tiefen des Universums – von funkelnden Sternen bis hin zu weit entfernten Galaxien. Tauchen Sie mit uns ein in die faszinierende Welt der Astronomie! Regelmäßige Veranstaltungen und Vorträge bringen Astronomie allen Altersgruppen näher. Unsere Sternwarte wird mit viel Leidenschaft betrieben. Helfen Sie mit, die Begeisterung für die Astronomie weiterzugeben.
Dieser Vortrag gibt Ihnen einen Einblick in die ehrenamtliche Tätigkeit der Sternwarte Bad Kreuznach.
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Termin beim Schiedsamt
BAD MÜNSTER AM STEIN-EBERNBURG. „Ergänzend ! zur Möglichkeit, fernmündlich mit dem Schiedsamt Bad Kreuznach für die Bezirke Bad Münster am Stein – Ebernburg, Bosenheim, Ippesheim, Planig und Schiedsamt der VG Bad Kreuznach einen Termin im Schiedsamt unter 0160-538 47 50 zu vereinbaren, informiert Schiedsmann Wolfgang Bartmann immer am 1. Dienstag im Monat in der Begegnungsstätte Vielfalt, Kurhausstraße 43 im Ortsteil 55583 Bad Münster am Stein (am Freibad) über die Möglichkeiten der kostengünstigen außergerichtlichen Streitschlichtung im Wege eines rechtswirksamen und auf Antrag beim Amtsgericht Bad Kreuznach vollstreckbaren Vergleichs. Der nächste Termin ist am 4. März von 11.30 bis 12.30 Uhr.
Bürgerbüro am Donnerstag ab 12 Uhr geschlossen
BINGEN. Am Donnerstag, den 27. Februar finden am Nachmittag Systemumstellungen statt. Die Stadtverwaltung Bingen am Rhein informiert, dass aufgrund von notwendigen Systemumstellungen das Bürgerbüro in der Basilikastraße 4 am Donnerstag, 27. Februar, ab 12 Uhr geschlossen bleibt.
Um Verständnis und Beachtung wird gebeten.
Lernmittelfreiheit sichern: Antragsfrist bis 17. März
INGELHEIM. Die Möglichkeit, von der unentgeltlichen Schulbuchausleihe im Schuljahr 2025/26 zu profitieren, steht allen Eltern offen, die Sozialleistungen beziehen oder über ein geringes Jahresbruttoeinkommen in den Jahren 2023 oder 2024 verfügen. Der Antrag auf Lernmittelfreiheit für das kommende Schuljahr kann bis zum 17. März 2025 eingereicht werden.
Falls die genannten Voraussetzungen erfüllt werden, sind die Eltern dazu eingeladen, den Antrag sowie den Einkommensnachweis für Kinder der Grundschule per E-Mail an schulverwaltung@ingelheim.de oder per Post an Stadtverwaltung Ingelheim, Abteilung 50/4, Fridtjof-Nansen-Platz 1, 55218 Ingelheim, einzureichen.
Bereits Mitte Januar wurden die Antragsformulare und Informationsblätter in den Schulen verteilt. Alternativ kann das Antragsformular und alle weiteren Infos auch auf der Internetseite der Stadt Ingelheim unter www.ingelheim.de/lernmittel abgerufen werden.
Für diejenigen, bei denen die Voraussetzungen nicht zutreffen, besteht die Möglichkeit, ihre Kinder von 16. Mai bis 12. Juni 2025 mit dem Freischaltcode für die kostenpflichtige Schulbuchausleihe anzumelden. Detaillierte Informationen dazu werden im Mai veröffentlicht.
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