Standfestigkeit muss regelmäßig kontrolliert werden
BINGEN. Damit Friedhofsbesucher sicher unterwegs sein können, sind die Friedhofsträger gesetzlich verpflichtet, die Standfestigkeit von Grabmalen regelmäßig zu kontrollieren.
So lassen sich mögliche Gefahren rechtzeitig erkennen und Unfälle vermeiden. Vorgeschrieben ist diese Prüfung mindestens einmal im Jahr – so sehen es die geltenden Unfallverhütungsvorschriften vor.
Auf den Friedhöfen der Stadt Bingen ist es ab Dienstag, 5. Mai, so weit: Fachleute der Grabstein Inspektor GmbH (zertifiziert und unabhängig) nehmen die Überprüfungen vor.
Das Verfahren ist dabei schonend und modern: Statt einer Rüttelprobe kommt präzise Messtechnik zum Einsatz, die die Grabmale nicht beschädigt. Geprüft wird, ob jedes Grabmal einem Druck von 300 Newton – das entspricht etwa 30 kg – sicher standhält.
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