BAD KREUZNACH-BOSENHEIM / KOBLENZ. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage des Ortsbeirats Bosenheim gegen die Schließung des Bosenheimer Schwimmbads abgewiesen. Nach Auffassung der Richter ist die Stadt Bad Kreuznach aufgrund des Eingliederungsvertrags aus dem Jahr 1969 nicht verpflichtet, das Freibad grundlegend zu sanieren und wieder in Betrieb zu nehmen. Die Stadt sieht sich durch das Urteil in ihrer Rechtsauffassung bestätigt.
Im sogenannten Auseinandersetzungsvertrag, der die Eingliederung der damals selbstständigen Gemeinde Bosenheim in die Stadt Bad Kreuznach regelte, wurde vereinbart, dass das 1937 errichtete Schwimmbad im Stadtteil betrieben und unterhalten werden soll. Genau auf diese Vereinbarung stützte der Ortsbeirat seine Klage und verlangte die Reparatur sowie die Wiedereröffnung des Bades.
Das Freibad war jedoch im Juni 2023 geschlossen worden, nachdem die Kreisverwaltung Bad Kreuznach angeordnet hatte, den Betrieb unverzüglich einzustellen. Grund war, dass Wasser aus dem Becken unkontrolliert in den Untergrund versickerte. Eigentümerin des Grundstücks war zu diesem Zeitpunkt eine städtische Gesellschaft, an die die Stadt das Areal bereits 2013 veräußert hatte.
Bereits zuvor hatte der Ortsbeirat mehrfach versucht, den Weiterbetrieb des Schwimmbads gerichtlich durchzusetzen. Nachdem Oberbürgermeister Emanuel Letz zugesichert hatte, den Stadtrat über die Zukunft des Freibads entscheiden zu lassen, erklärte der Ortsbeirat ein Verfahren zunächst für erledigt. Im Mai 2025 sprach sich der Stadtrat jedoch mehrheitlich für die endgültige Schließung des Bades aus. Daraufhin erhob der Ortsbeirat erneut Klage.

Keine Verpflichtung zur Sanierung
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts verpflichtet der Vertrag aus dem Jahr 1969 die Stadt lediglich zur gewöhnlichen Unterhaltung und zum Betrieb der damals bestehenden Anlage. Daraus lasse sich jedoch keine Pflicht ableiten, das inzwischen stark sanierungsbedürftige Schwimmbad grundlegend zu erneuern oder an heutige technische Anforderungen anzupassen.
Die Richter verwiesen darauf, dass Freibäder nur eine begrenzte Nutzungsdauer besitzen. Das Alter des Bades sowie die wasserrechtliche Verfügung aus dem Jahr 2023 belegten den erheblichen Sanierungsbedarf. Bereits eine Erneuerung der Beckenfolie wurde im Jahr 2023 auf rund 316.000 Euro geschätzt. Für den Einbau eines modernen Edelstahlbeckens wären nach damaligen Berechnungen sogar mehr als 1,3 Millionen Euro erforderlich.
Diese umfangreichen Sanierungsmaßnahmen seien jedoch nicht von der vertraglichen Verpflichtung der Stadt umfasst. Zudem könne der Stadt nach Ansicht des Gerichts angesichts des langen Zeitraums seit der Eingliederung Bosenheims der heutige Zustand des Schwimmbads nicht angelastet werden.
Gegen das Urteil kann noch ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz gestellt werden.
Stadt sieht Rechtslage bestätigt
Die Stadt Bad Kreuznach begrüßte das Urteil und sieht dadurch ihre Rechtsauffassung bestätigt. Gleichzeitig zeigte Oberbürgermeister Emanuel Letz Verständnis für die Enttäuschung vieler Bosenheimer. „Unabhängig von dieser rechtlichen Bewertung ist die Entscheidung für viele Menschen in Bosenheim eine bittere Nachricht. Ich kann diese Enttäuschung sehr gut nachvollziehen, auch persönlich. Das Bosenheimer Schwimmbad ist für viele Generationen weit mehr als eine Freizeiteinrichtung. Es ist ein Stück Heimat und ein wichtiger Teil der Geschichte unseres Stadtteils“, erklärte Letz.
Der Oberbürgermeister bedauerte zudem, dass es in den vergangenen Jahren nicht gelungen sei, eine politische Mehrheit für eine langfristige Zukunftsperspektive des Schwimmbads zu finden. Ausschlaggebend seien letztlich die hohen finanziellen Belastungen und der erhebliche Sanierungsbedarf gewesen.
Nach Angaben der Stadtverwaltung soll das Urteil nun ausführlich ausgewertet werden. Anschließend wolle man transparent über mögliche Perspektiven für den Standort beraten und dabei auch die Interessen des Stadtteils sowie das Engagement des Fördervereins berücksichtigen. Oberbürgermeister Letz kündigte an, die weitere Diskussion respektvoll und sachlich führen zu wollen.








