KREIS BAD KREUZNACH / REGION. Wegen des trockenen und heißen Wetters sinkt der Grundwasserspiegel. Bäche und Flüsse führen mittlerweile extrem wenig Wasser. Deswegen bittet die Untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung Bad Kreuznach jeden darum, in allen Bereichen sparsam mit Wasser umzugehen.
In Trockenzeiten muss eine Mindestwasserführung in der Natur gesichert sein. Dies dient dem Schutz der Fische, Amphibien und aller anderen, vom Gewässer abhängigen Lebewesen. Das Entnehmen von Wasser aus Bächen mit Motor- und Handpumpen ohne Erlaubnis ist auch außerhalb der trockenen Jahreszeit verboten. Das Aufstauen von Bächen zum Abschöpfen des Wassers und das Ableiten durch Rohre sind ebenfalls nicht erlaubt.
Wer einen Fluss oder Bach per Pumpe zur Gartenbewässerung „anzapfen“ möchte, benötigt eine Erlaubnis der Kreisverwaltung. Diese kann bei der Unteren Wasserbehörde beantragt werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.
Auch Gewässeranlieger, die eine entsprechende Genehmigung der Kreisverwaltung haben, werden darum gebeten, den Auflagen der Erlaubnis entsprechend die Wasserentnahme bei niedrigen Wasserständen einzustellen.
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