RHEINLAND-PFALZ. Vor genau fünf Jahren, am 1. Juli 2021, trat das neue Kita-Gesetz von Rheinland-Pfalz in Kraft. Im Vorfeld hatte es massive Kritik und Proteste aus der Praxis gegeben. Viele der damaligen Befürchtungen haben sich bestätigt.
- Bereits vor 2021 gab es einen massiven Fachkräftemangel in den Kitas. Wer in solchen Zeiten die Betreuungszeiten auf durchgehend mindestens sieben Stunden für alle Kinder ab zwei Jahren ausweitet, muss sich nicht wundern, dass die Fachkräftelücke größer wird. Aufgrund zusätzlicher Ausbildungsplätze, Absenkung der Qualitätsanforderungen in der Fachkräftevereinbarung, einer neuen Assistenzausbildung und regional zurückgehender Kinderzahlen entspannt sich die Lage etwas. Gleichzeitig müssen die Kitas zunehmend mit nicht oder kürzer ausgebildetem Personal sowie mit pädagogischen Kräften, die keine frühpädagogische Ausbildung absolviert haben, zurechtkommen. Zahlreiche Einrichtungen haben aber auch nach fünf Jahren noch vakante Stellen. Dazu kommt, dass ab dem neuen Schuljahr auch zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung in der Grundschule zusätzliche pädagogische Fachkräfte gebraucht werden.
- In vielen Einrichtungen gehören Einschränkungen der pädagogischen Arbeit bis hin zu verkürzten Öffnungszeiten seit Einführung der neuen gesetzlichen Vorgaben leider zum Alltag. Rheinland-Pfälzische Eltern haben nun zwar das Recht auf eine durchgehende Betreuung, erleben aber vielerorts einen Kita-Alltag, der nicht mehr verlässlich funktioniert. Gründe sind fehlende Fachkräfte, sowie eine Personalisierung, welche Urlaubsansprüche, Fortbildungstage und Krankheitstage, aber auch mittelbare Arbeitszeiten der Fachkräfte nicht berücksichtigt. Dem Gesetzgeber war klar, dass die Personalschlüssel so knapp bemessen sind, dass eine verlässliche Betreuung nur dann funktioniert, wenn Personalausfälle vertreten werden. Genau dies hat das neue Gesetz in §21 Absatz 6 geregelt:
„Die für die Tageseinrichtung vorgesehene personelle Besetzung mit pädagogischen Fachkräften nach den Absätzen 3 und 4 und § 22 ist grundsätzlich während des ganzen Jahres sicherzustellen. Eine Unterschreitung ist umgehend auszugleichen. Durch den Träger der Tageseinrichtung sind Ausgleichsmaßnahmen vorzusehen. Diese werden nach Maßgabe der Betriebserlaubnis im Einvernehmen mit dem überörtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe festgelegt. Dabei können auch Vertretungen durch Kräfte zugelassen werden, die nicht die Voraussetzungen nach Absatz 2 Satz 2 erfüllen.“
Die Praxis sieht anders aus. Bisher gibt es nur wenige Träger, die genügend Vertretungskräfte, um alle Personalausfälle zu kompensieren, bereitstellen können oder wollen.
- Eine ganztägige Betreuung aller Kinder ab zwei Jahren bringt neue Anforderungen mit sich. Besonders die Mittagszeit mit gemeinsamen Essen und Schlaf oder Ruhezeiten für junge Kita-Kinder ist personalintensiv. Viele Träger fordern, dass Kitas bei personeller Unterbesetzung zuerst pädagogische Angebote streichen, bevor Öffnungszeiten gekürzt werden. Da Kita-Fachkräfte mit zu den Beschäftigungsgruppen mit den meisten Krankheitstagen zählen und mittlerweile 30 Urlaubstage plus 2 Entlastungstage plus zwei Umwandlungstage nehmen können, gehören Personalausfälle zum Alltag. Die längeren Betreuungszeiten gehen dadurch oft mit einem reduzierten pädagogischen Angebot einher. Der Schwerpunkt der Kitas hat sich weiter weg von frühkindlicher Bildung hin zu Versorgung und Beaufsichtigung verschoben.
- Das neue Kita-Gesetz hatte keine neuen verbindlichen Anforderungen an Räumlichkeiten zur Folge. So ist es auch nach fünf Jahren in vielen Einrichtungen Alltag, dass beispielsweise in den pädagogisch genutzten Räumen gegessen werden muss oder Bewegungsräume für bewegungsintensives Spiel über Stunden nicht zur Verfügung stehen, weil Betten auf- und abgebaut werden und Kinder dort Mittagsschlaf halten.
- Das Kita-Zukunftsgesetz hat zum ersten Mal Kontingente für Leitungsfreistellungen verbindlich festgeschrieben. In der Praxis führte das aber dazu, dass in vielen Trägerschaften bereits bestehende Leitungsdeputate, die höher waren, abgesenkt wurden, da Träger nun nicht mehr in eigenem (fachlichen) Ermessen handeln, sondern annehmen, dass die gesetzlichen Vorgaben ausreichend sind. Die Mehrzahl der Leitungen hat weniger Stunden Leitungsdeputat als vor in Kraft treten des neuen Gesetzes.
Was muss sich ändern?
- Die bestehende gesetzliche Regelung, alle Personalausfälle vertreten zu lassen, muss verbindlich vor Ort umgesetzt werden, um eine verlässliche Kita-Betreuung von mindestens sieben Stunden zu gewährleisten.
- Die ersten Lebensjahre sind grundlegend wichtig für die kindliche Entwicklung. Kitas müssen personell und räumlich endlich nach fachlichen Mindestanforderungen an eine gute Kita-Qualität ausgestattet werden. Auch die Leitungsdeputate müssen fachlichen Mindeststandards entsprechen. Nur dann können Kitas ihrem gesetzlichen Auftrag, Kinder zu bilden, zu erziehen, ihrem Entwicklungsstand gemäß zu betreuen und zu fördern, gerecht werden. Frühpädagogische Arbeit und eine kontinuierliche Begleitung der kindlichen Entwicklung sind mindestens genauso wichtig wie verlässliche Öffnungszeiten und nicht nachrangig zu behandeln.
- Während es für die Bildungseinrichtung Schule selbstverständlich und klar geregelt ist, wie viele Stunden am Kind gearbeitet wird und welches Stundenkontingent zur Vor- und Nachbereitung der pädagogischen Arbeit und für Elternarbeit notwendig ist, fehlen für Kitas gesetzlich verankerte Regelungen. Die Frage nach im Dienstplan verbindlich geregelten mittelbaren Arbeitszeiten wird je nach Trägerschaft sehr unterschiedlich beantwortet. Um ihrem Bildungsauftrag gerecht zu werden und eine gute Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit den Eltern zu leben, brauchen Kita-Fachkräfte Regelungen zu Verfügungszeiten nach fachlichen Mindeststandards.
- Aufgrund sinkender Kinderzahlen entstehen in den kommenden Jahren Freiräume, um in Kitas die personelle und räumliche Situation zu verbessern. Wir fordern, dass diese Freiräume konsequent zu qualitativen Verbesserungen genutzt werden. Sinkende Geburtenraten dürfen nicht dazu führen, dass Gruppen und Kitas geschlossen werden und gleichzeitig die verbleibenden Einrichtungen weiter unter den unzureichenden Rahmenbedingungen leiden, nur eingeschränkt qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung leisten sowie den Kindern ausreichend Zuwendung und Fürsorge bieten können.
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