REGION. „Auch in diesem Jahr halten die rheinland-pfälzischen Finanzämter am sogenannten Weihnachtsfrieden fest. In der Zeit rund um den Jahreswechsel verzichtet die Steuerverwaltung bewusst auf belastende Maßnahmen gegenüber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern“, teilte Finanzministerin Doris Ahnen heute mit.
Demzufolge werden in der Zeit vom 23. Dezember bis einschließlich 1. Januar 2026 keine Vollstreckungsmaßnahmen und Betriebsprüfungen von den rheinland-pfälzischen Finanzämtern angeordnet oder durchgeführt.
„Gerade in der Weihnachtszeit ist es wichtig, zur Ruhe zu kommen. Die Menschen sollen die festlichen Tage unbeschwert im Kreis ihrer Familien verbringen können. Steuererstattungen hingegen gelten als positive Nachrichten und werden daher selbstverständlich ohne Verzögerung ausgezahlt“, sagt die Ministerin.
Der Weihnachtsfrieden ist eine langjährige, bewährte und bürgerfreundliche Tradition der Finanzverwaltung. Ausnahmen von dieser Regel soll es nur geben, wenn die Finanzverwaltung schnell handeln muss, um Steuerausfälle zu vermeiden. Steuerbescheide werden wie im Vorjahr auch während des Weihnachtsfriedens versandt, denn dabei ist keine Unterscheidung zwischen Nachzahlungs- und Erstattungsfällen möglich. Ebenso werden die maschinell erstellten Mahnungen nicht aufgeschoben.
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