Besuchergradierwerk Karlshalle kann an Ostern wieder besichtigt werden
BAD KREUZNACH. Gelegenheiten, die Krone des Besuchergradierwerkes Karlshalle zu begehen, besteht in diesem Jahr erstmals wieder am Ostersonntag und Ostermontag von 14 – 17 Uhr. Während der ganzen Zeit wird ein kompetenter Ansprechpartner vor Ort sein, um Auskunft über Salzgewinnung und Auswirkung auf die Atemluft und die Geschichte der Bad Kreuznacher Saline zu geben.
Das Gradierwerk Karlshalle steht dort, wo einst die Geschichte der Kreuznacher Salinen vor fast 300 Jahren begann. Die Einführung der Tröpfelgradierung an Schwarzdornwänden durch den Bergbauingenieur Joachim Friedrich von Beust war damals eine technische Innovation, sie wird bis heute praktiziert.

Das Salinental ist Gesundbrunnen, Industriedenkmal und spektakuläre Flusslandschaft – das Salinental zwischen den Kurstädten Bad Kreuznach und Bad Münster am Stein vereint Qualitäten, die ihm Einzigartigkeit verleihen. Das Gradierwerk Karlshalle gegenüber den alten Wohnhäusern der Salinenarbeiter wurde so ausgebaut, dass ein Blick auf die Gesamtanlage der Saline möglich ist. Die Gradierwerke, die dazu dienten, die Salzkonzentration der Sole zu erhöhen, spielten sowohl für die Salzgewinnung als auch für die Kur eine zentrale Rolle. Mit 1,1 Kilometern Ausdehnung bilden sie das größte Freiluftinhalatorium Europas und erzeugen in ihrem Umfeld eine frische Meeresbrise. Mit über acht Metern Höhe bilden die Gradierwerke mit ihren Schwarzdornwänden noch heute imposante Denkmale der Geschichte der Salzgewinnung. Ein weiteres großes Gradierwerk im Kurpark Bad Münster am Stein zeugt von der lange Geschichte der dortigen Saline, die fast zeitgleich mit der Kreuznacher Anlage entstand.
Die Besichtigung des Gradierwerks Karlshalle ist kostenfrei.
Ohne Salz keine Kur: Stadtführung vom Kurpark bis zur Karlshalle
BAD KREUZNACH. 200 Jahre Geschichte der Bad Kreuznacher Kur werden bei der Stadtführung vom Kurhaus zur Saline Karlshalle am Ostermontag, 21. April,11 Uhr Revue passieren. Elisabeth von Werden-Troll erläutert bei einem Spaziergang durch die Parkanlagen den Weg von der Salzgewinnung zum Heilbad.
Das Kurwesen beginnt 1817 mit der Ankunft des Wiesbadener Arztes Dr. Prieger, der die Sole für Heilzwecke nutzt. Da standen die Gradierwerke schon fast 100 Jahre lang im Salinental, dienten aber nur der Salzgewinnung. Die Umnutzung des Mineralwassers, das in zahlreichen Quellen an die Oberfläche steigt, sorgte dafür, dass die Gradierwerkanlagen bis heute erhalten geblieben sind.

1843 wird das erste Kurhaus erbaut und Kreuznach entwickelte sich zu einer bedeutenden Kurstadt, die viele Persönlichkeiten aus ganz Europa anzog. Die Führung startet am Haus des Gastes, Kurhausstraße 22-24 und führt dann in den Bad Kreuznacher Kurpark, der auf der Insel zwischen den beiden Nahearmen, dem Badewörth liegt. Die Kur hat sich aus der Salzgewinnung mit Gradierwerken entwickelt. Das Inhalatorium im Kurpark erlaubt es, dieses Verfahren zu erläutern. Danach führt der Weg über die Roseninsel zur Saline Karlshalle. Mit der Umgestaltung im Rahmen des Hochwasserschutzes Anfang des 21. Jahrhunderts erhielt die Roseninsel ihr heutiges Aussehen, das zum Spazieren gehen und Verweilen einlädt. Überall auf dem Weg finden sich Zeugnisse der Salzgewinnung der Kurgeschichte – die oft erst auf den zweiten Blick zu erkennen sind.
Führung am Ostermontag, den 21. April, 11.00 Uhr, Treffpunkt: Haus des Gastes, Kurhausstraße 22-24, Bad Kreuznach, Teilnehmerbeitrag 8 €, erm. 6 € (mit Gästekarte).
Was ist an den Osterfeiertagen verboten?
IDAR-OBERSTEIN. Das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Idar-Oberstein bittet um Beachtung der Feiertagsruhe besonders an den Feiertagen in der kommenden Zeit. An diesen Tagen gelten nach dem Landesgesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage, dem Landesfeiertagsgesetz folgende Regelungen:
- Öffentliche Versammlungen, Aufzüge und Umzüge, soweit sie nicht der Religionsausübung dienen oder dem Charakter des Feiertages entsprechen, sowie alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen und Darbietungen, die nicht dem Charakter des Feiertages angepasst sind, sind verboten am Karfreitag, 18. April) ab 4 Uhr.
- Öffentliche sportliche oder turnerische Veranstaltungen sind verboten am Karfreitag, 18 April und am Ostersonntag, 20. April sowie am Pfingstsonntag, 8. Juni jeweils bis 13 Uhr.
- Öffentliche Tanzveranstaltungen sind verboten von Gründonnerstag, 17. April, 4 Uhr bis Ostersonntag, 20. April, 16 Uhr.
Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Landesfeiertagsgesetzes eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
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