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16. April 2025
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Erfüllende Tätigkeit für andere: Berufsbetreuer gesucht


Altersdurchschnitt der Betreuer steigt – Bedarf ebenfalls
LANDKREIS BAD KREUZNACH.
„Wenn eine gute Zusammenarbeit gelingt und die Hilfe angenommen wird, ist dies sehr erfüllend. Vor allem dann, wenn sich durch die Betreuung eine Verbesserung der Lebenssituation ergibt ­– sei es finanziell, gesundheitlich oder das Wohnumfeld betreffend“, so schildert Mareike Kallenbach von der Geschäftsstelle der Betreuungsbehörde in der Kreisverwaltung die Rückmeldung, die sie von einer im Landkreis tätigen Berufsbetreuerin erhalten hat. Im Landkreis Bad Kreuznach sind viele Personen in ihrem Alltag auf die Unterstützung von Berufsbetreuern angewiesen. Sie unterstützen Personen, die etwa durch Erkrankungen oder Unfälle ihre Eigenständigkeit verloren haben, u.a. bei der Regelung ihrer Finanzen, bei Behördenangelegenheiten oder bei Arztgängen. Aktuell sind 61 Berufsbetreuer bei der in der Kreisverwaltung angesiedelten Betreuungsbehörde registriert. Rund 30 dieser Betreuer stehen kurz vor Renteneintritt, sodass 612 Personen mit Betreuungsbedarf in absehbarer Zeit aufgefangen werden müssen. „Wir stehen im Landkreis Bad Kreuznach nicht allein mit dem hohen Bedarf an Betreuungskräften. Unser Ziel ist, auf die Situation aufmerksam zu machen und Menschen für die vielfältige Tätigkeit als Berufsbetreuer zu begeistern. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es für die Weiterbildung zum Berufsbetreuer Fördermittel“, stellt Oliver Kohl (SPD), Erster Beigeordneter im Landkreis Bad Kreuznach heraus.

„Der Beruf des Betreuers ist abwechslungsreich. Alle Themen des alltäglichen Lebens spielen dabei eine Rolle – von der Heimpflege über die Integration in den ersten Arbeitsmarkt, Fragen der Schwerbehinderung, des Wohnens und der Finanzen wie Grundsicherung, Wohngeld oder Pflegegeld – es gilt, Personen mit Betreuungsbedarf zu begleiten und zu unterstützen, auch bei gesundheitlichen Themen und kognitiven Einschränkungen. Als Berufsbetreuer kann ich mir übrigens meine Arbeit frei einteilen und habe einen großen Gestaltungsspieltraum“, schildert eine Betreuerin aus dem Landkreis. Gefragt sind Organisationsvermögen, Selbstmanagement-Fähigkeiten und strukturiertes Arbeiten.

Welche Personengruppe braucht Betreuung? Mareike Kallenbach nennt ältere Menschen, deren Familie nicht in der Nähe lebt oder die keine Angehörigen haben. Ziel der Betreuung ist es, diesen Personen solange wie möglich ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu erhalten. Bei jüngeren Klienten, zum Beispiel mit einer Schwerbehinderung, geht es um Unterstützung bei Entwicklung einer Tagesstruktur, bei der Arbeitssuche oder beim Ausfüllen von Antragsformularen. Die Devise dabei: Soviel Eigenständigkeit wie möglich, so viel Unterstützung wie nötig. „Mir macht es ein gutes Gefühl, Hilfe und Unterstützung geleistet zu haben. Die meisten Betreuten sind dankbar und freuen sich auf die Besuche und Gespräche. Es gibt keinen Erfolgsdruck. Der Fokus liegt nicht auf dem, was man für die betreute Person erreicht hat, sondern welche Angebote von ihr angenommen wurden. Die Entscheidung ob jemand die Hilfe annimmt oder wieder aufgibt wird nicht an mir als Person als Erfolg oder Misserfolg bewertet“, schildert eine Betreuerin.

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Wie wird man Berufsbetreuer? Interessenten müssen einen Sachkundenachweis für Neubetreuer erwerben. Dieser besteht aus elf betreuungsspezifischen Modulen, die über mehrere Monate absolviert werden und selbst finanziert werden müssen. Die Preise liegen je nach Anbieter zwischen 2000 und 6000 Euro. „Wir haben im aktuellen Haushalt eine Förderung in Höhe von 500 Euro für Neubetreuer aufgenommen, die vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung abgerufen werden können“, schildert Oliver Kohl. Der Erste Beigeordnete begrüßt zudem das Engagement des Deutschen Landkreistags, der sich in einer aktuellen Stellungnahme beim Bundesministerium der Justiz für die Steigerung der Attraktivität des Betreuerberufs einsetzt. Ein wichtiger Baustein, um mehr Menschen für die Berufsbetreuung zu begeistern, ist nach Einschätzung von Kohl auch die Vernetzung der Verantwortlichen in den Betreuungsbehörden. Dazu findet am 1. April 2025 eine Tagesveranstaltung mit dem Titel „Keine Angst vor Behördenbetreuungen – Rechtliche Grundlagen und pragmatische Lösungsansätze“ im Sitzungssaal der Kreisverwaltung Bad Kreuznach statt. Diese Veranstaltung der überörtlichen Betreuungsbehörde beim Landesamt für Soziales richtet sich vorrangig an Mitarbeiter der örtlichen Betreuungsbehörden in Rheinland-Pfalz und legt einen Schwerpunkt auf die Grundlagen der rechtlichen Behördenbetreuung. Erwartet werden rund 100 Teilnehmer.

Zum Berufsbild der rechtlichen Betreuung
Die rechtliche Betreuung dient der Unterstützung und dem Schutz von Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen Einschränkung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht (mehr) eigenständig regeln können. Jede Person kann durch einen tragischen Unfall, eine schwere Krankheit oder im Alter in eine solche Situation geraten. In diesem Fall stellt das Gericht den betroffenen eine rechtlich betreuende Person zur Seite. Diese unterstützt die betroffenen Menschen zum Beispiel bei der Regelung der Finanzen, beim Umgang mit Behörden, bei der Organisation von sozialen oder pflegerischen Diensten, bei medizinischen Behandlungen und bei Vermögensfragen. Dabei steht die Selbstbestimmung der Klienten im Fokus. Rechtliche Betreuung versteht sich als Unterstützungsprozess und Hilfe zur Teilhabe.

Aktuell sind 61 Berufs- und Vereinsbetreuer im Landkreis Bad Kreuznach im Einsatz. Die Betreuer haben ein Durchschnittsalter von rund 60 Jahren, einige Betreuer sind bereits über 70 Jahre alt – eine Herausforderung, die alle Landkreise betrifft. Die Kreisverwaltung rechnet in naher Zukunft damit, dass mit dem Renteneintritt von rund 30 Betreuern 612 Personen, die von ihnen betreut werden, aufgefangen werden müssen. Die Tätigkeit als Betreuer kann haupt- oder ehrenamtlich ausgeübt werden. Zur Qualifizierung muss ein Sachkundenachweis für Neubetreuer erworben werden. Für die Ausbildung kann ein Zuschuss gewährt werden.


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