RHEINLAND-PFALZ. In Rheinland-Pfalz können zukünftige Brautpaare die Anmeldung zur Eheschließung künftig ohne den Gang zum Amt über das Internet vornehmen. Die zur Heirat Entschlossenen müssen dabei noch nicht einmal am selben Ort sein. Mit Hilfe des Online-Dienstes „Ehe digital“ können die Verlobten im ersten Schritt bereits in mehr als der Hälfte der rheinland-pfälzischen Kommunen ihre persönlichen Daten und Nachweise, die zur Prüfung der Ehefähigkeit benötigt werden, an das Standesamt übermitteln.
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Zweimal müssen die künftigen Eheleute aber doch noch zum Standesamt: Zur Eheschließung selbst und zur persönlichen Vorsprache, wenn der Antrag durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtes durchgesehen ist und der Termin zur Eheschließung vereinbart werden kann.
„Online heiraten geht nicht. Aber die Vorbereitung, wie zum Beispiel die Bereitstellung der Nachweise, das können Heiratswillige jetzt online von zu Hause erledigen. Wenn später alle Kommunen mitmachen, reduziert das auf das ganze Land gesehen auch den Aufwand für die Verwaltungen erheblich. Das Ja-Wort wird allerdings auch künftig noch in einer gemeinsamen Zeremonie gesprochen. Und auch eine mögliche Scheidung wird nicht digitalisiert. Die muss auch in Zukunft noch ganz traditionell vor Ort eingereicht werden“, sagte Innenminister Michael Ebling mit einem Augenzwinkern.
„Rheinland-Pfalz setzt bei der Verwaltungsdigitalisierung weiterhin konsequent auf die Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern und nutzt zentral bereitgestellte Online-Dienste. Die von Bremen entwickelte Plattform zur digitalen Eheschließung steht künftig allen 170 Standesämtern in Rheinland-Pfalz zur Verfügung. Über standardisierte Schnittstellen werden die Daten aus dem Online-Dienst direkt an das jeweilige Standesamt übermittelt und dort im Sinne einer durchgängigen Ende-zu-Ende-Digitalisierung weiterverarbeitet. Dies bringt nicht nur erhebliche Vorteile für die Brautpaare, sondern entlastet auch die Verwaltung spürbar“, sagte Digitalministerin Dörte Schall.
Im Rahmen der Eheschließung relevante Urkunden wie etwa Ehefähigkeitszeugnisse, Eheurkunden sowie Lebenspartnerschaftsurkunden können ebenfalls mit dem Online-Dienst beantragt werden. Für im Ausland geschlossene Ehen kann über den Online-Dienst ein Antrag auf Nachbeurkundung gestellt werden. Für die Nutzung des Online-Dienstes sind ein Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, ein BundID-Nutzerkonto sowie die AusweisApp2 erforderlich.
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