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23. November 2024
StartNachrichtenKreis Bad KreuznachVerbandsgemeinde Bad Kreuznach freut sich über 2 Mio. Euro Förderbudget

Verbandsgemeinde Bad Kreuznach freut sich über 2 Mio. Euro Förderbudget

VERBANDSGEMEINDE BAD KREUZNACH. Der Landtagsabgeordnete Michael Simon freut sich über das Zukunftsprogramm der Landesregierung und insbesondere über die Förderung der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach in Höhe von 2,0 Mio. Euro: „Mit diesem Programm setzt die Landesregierung Rheinland-Pfalz ein klares Zeichen für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung der ländlichen Regionen“, betont Simon.

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat das „Regionale Zukunftsprogramm“ ins Leben gerufen, um die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in den verschiedenen Regionen des Landes zu fördern. Das Programm zielt darauf ab, Kommunen mit schwierigen Rahmenbedingungen gezielt zu unterstützen und ihnen finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, um die wirtschaftliche und soziale Entwicklung zu stärken.

Das Programm konzentriert sich auf Kommunen, die in einer strukturell benachteiligten Lage sind. Auf Basis einer Analyse des Statistischen Landesamtes wurden 64 Kommunen und 5 Landkreise identifiziert, die in die Förderkulisse fallen.

Das Vorgehen des Programms sieht die Verabschiedung eines Gesetzes vor, das die Umsetzung und das Verfahren regelt. Den Kommunen wird dabei ein hohes Maß an Flexibilität und Eigenverantwortung eingeräumt. Gleichzeitig bietet eine Positivliste Orientierung bei der Auswahl förderfähiger Maßnahmen. Die Liste, die den Kommunen als Anhang zum Gesetz zur Verfügung stehen wird, umfasst Maßnahmen, die eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung, soziale Stabilität und die Verbesserung der lokalen Infrastruktur fördern. Darunter fallen auch Investitionen in innovative Bildungsprojekte, klimagerechte Mobilität und den Ausbau der Sicherheitsinfrastruktur.

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Das Programm sieht vor, dass die Mittel den Kommunen ab 2025 zur Verfügung gestellt werden. Insgesamt stehen bis zu 200 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Mittel werden zinsfrei zur Verfügung gestellt und zu 100 % für die Umsetzung der Maßnahmen verwendet. Die Finanzierung muss zu 90 % investiv eingesetzt werden, wobei eine Kombination mit anderen Förderprogrammen auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene möglich ist.

Zu den förderfähigen Projekten zählen Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum, zur Stärkung der innerörtlichen Entwicklung sowie zum Ausbau smarter und klimafreundlicher kommunaler Strukturen. Auch der Wohnungsbau, der Klimaschutz sowie die Mobilitätsinfrastruktur werden als zentrale Bereiche des Programms gefördert.


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