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17. Oktober 2024
StartNachrichtenKreis Bad KreuznachSchulstraßen mit temporären Verboten sollen die Sicherheit an der Hofgartenschule erhöhen

Schulstraßen mit temporären Verboten sollen die Sicherheit an der Hofgartenschule erhöhen

BAD KREUZNACH. Die Verkehrssicherheit vor der Grundschule in der Hofgartenschule ist seit langem ein neuralgischer Punkt. Nun hat die Stadtverwaltung gemeinsam mit Schule, Anwohnern und Eltern in Workshops in einem aufwändigen und moderierten Beteiligungsprozess ein Konzept erarbeitet, das für mehr Sicherheit sorgen soll. Oberbürgermeister Emanuel Letz und Schuldezernent Markus Schlosser sind optimistisch, dass die neuen Regeln auch funktionieren und appellieren an alle, sich auch daran zu halten.

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Kern des Konzeptes ist die Einrichtung von „Schulstraßen“, das heißt d.h. temporäre Fahrverbote in Hofgartenstraße, Glockengasse, Schillerstraße, Reitschule und Steinweg so dass in den Bereichen der beiden Schulstandorte kein oder nur wenig Kfz-Verkehr ist. 

Zu den festgelegten Zeiten, nämlich zwischen 7:15 und 8:15 Uhr, 11:30 und 13:30 Uhr sowie zwischen 15:30 und 16:15 Uhr, ist das Fahren und Parken in der Nähe der Schule untersagt. Des betriff insbesondere Eltern, die mit dem PKW ihre Kinder zur Schule bringen bzw. danach abholen. „Die Einhaltung dieser Regeln ist entscheidend für den Erfolg der Maßnahmen“, betont Oberbürgermeister Letz.

Weitere Schwerpunkt ist die Umwandlung von Kiss- und Ride-Parkplätzen in reguläre Parkplätze für Anwohner und den allgemeinen ruhenden Verkehr. Gleichzeitig werden einige Kurzzeitparkplätze in neue „Kiss-and-Ride“-Plätze in der Rüdesheimer Straße umgewandelt. Eine provisorische Querungstelle an der Reitschule, die später dauerhaft in die Fahrbahn integriert wird, soll zur zusätzlichen Sicherheit und Verkehrsberuhigung beitragen. Über die umfangreichen Maßnahmen, elf an der Zahl, informiert ein Flyer, der an alle Eltern und Haushalte rund um die Hofgartenschule verteilt wird.

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Die neuen Regeln gelten ab dem ersten Schultag nach den Herbstferien, ab Montag, 28. Oktober. „Die Einhaltung wird kontrolliert und Verstöße werden mit einem Bußgeld geahndet“, so Ordnungs- und Schuldezernent Schlosser.


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