REGION. Vor der Entspannung im Urlaub ist einiges zu organisieren: Wer leert den Briefkasten, wer gießt die Blumen? Oft helfen freundliche Nachbarn. Selbst den Familienhund nehmen viele Nachbarn in Pension. Doch was passiert, wenn der hilfsbereite Nachbar in der fremden Wohnung etwas kaputt macht oder der Familienhund beim Spazierengehen jemanden beißt?
Im Normalfall gilt, so die HUK-COBURG, wer einen Schaden verschuldet, muss dafür geradestehen: Wer also beim Blumengießen den Teppich ruiniert oder eine teure Vase herunterwirft, müsste zahlen. Doch keine Regel ohne Ausnahme: Schließlich erweist der Nachbar dem Urlauber einen Gefallen, um den dieser ihn gebeten hat. Wer dabei leicht fahrlässig einen Schaden anrichtet, haftet nicht. Die Rechtsprechung nennt den Haftungsausschluss bei Gefälligkeiten.
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Neben der rechtlichen Seite haben solche Vorkommnisse aber auch eine menschliche. Darum verzichten etliche Privathaftpflicht-Versicherungen, darunter auch die HUK-COBURG, auf den Haftungsausschluss. Sie unterstützen die Nachbarschaftshilfe und regulieren die Schäden.
Mit fremden Hunden Gassi gehen
Wer sich um einen fremden Hund kümmert, sollte beim Hundebesitzer nach einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung fragen. Durch sie ist man kostenfrei mitversichert. Beißt der Hund beim Spazierengehen einen unbekannten Passanten, ist es Sache der Versicherung den Schaden zu regulieren. In manchen Bundesländern – wie Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen – ist der Ab-schluss einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung ohnehin für alle Hunderassen Pflicht.
Wer aus reiner Gefälligkeit einen fremden Hund hütet, ist zudem im Rahmen seiner eigenen Privathaftpflicht-Versicherung mitversichert, wenn der Hund einen Dritten beißt. Auch hier unterstützen etliche Versicherer die Nachbarschaftshilfe. Existiert jedoch eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung, muss die sich um den Schaden kümmern.