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27. Juli 2024
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Landkreis unterstützt einkommensschwache Haushalte beim Energiesparen

RHEIN-HUNSRÜCK-KREIS. Gemeinsam mit den Netzwerkpartnern Caritasverband Rhein-Hunsrück-Nahe e.V., der Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und dem Jobcenter Rhein-Hunsrück bietet der Rhein-Hunsrück-Kreis ein attraktives Beratungs- und Unterstützungsangebot zur Energie- und Kosteneinsparung einkommensschwacher Haushalte an, das bundesweit einmalig sein dürfte.

Empfohlen wird den einkommensschwachen Haushalten, zunächst das Beratungsangebot „Stromspar-Check“ der Caritas zu nutzen, das seit dem Jahr 2023 auch im Rhein-Hunsrück-Kreis zur Verfügung steht. Im Rahmen dieser Energieberatung werden kostenlose Soforthilfen wie LED-Leuchten, abschaltbare Steckerleisten, Zeitschaltuhren und vieles mehr im Wert von bis zu 70 Euro ausgegeben.

Im Zuge dieser Beratung wird auch der Stromverbrauch des Kühlschranks gemessen. Sollte dabei festgestellt werden, dass ein Austausch sinnvoll ist, können bis zu 200 Euro Zuschuss vom Projekt „Stromspar-Check“ hierfür gezahlt werden.

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Da der verbleibende Eigenanteil für den Kühlschranktausch dennoch eine erhebliche Hürde darstellte, baut hierauf nun eine Förderrichtlinie des Landkreises auf, die seit April 2024 in Kraft ist. Im Zuge dieser Richtlinie werden weitere 200 Euro Zuschuss für den Kühlschranktausch gezahlt sowie jeweils für weitere Gerätegruppen der „Weißen Ware“, Heizungspumpen sowie Mini-Photovoltaikanlagen, sogenannte „Balkonkraftwerke“.

Der Kreistag hatte am 17. Juli 2023 beschlossen, 60.000 Euro der einwohnerbezogenen Pauschalförderung des Landes aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) für ein entsprechendes Förderprogramm zu verwenden. Nach der Genehmigung der Maßnahme durch das Klimaschutzministerium hat der Kreistag am 18.März 2024 die entsprechende Förderrichtlinie beschlossen.

Da zahlreiche einkommensschwache Haushalte Altbauten bewohnen, unterstützt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz die Kampagne nach Bedarf mit deren Beratungsangebot „Gebäude-Check“, welches neben dem Stromverbrauch z.B. auch die Gebäudehülle und die Heizungsanlage beinhaltet und für Hilfeempfängerhaushalte ebenfalls kostenfrei ist.

„Wir müssen bei der Energiewende jeden mitnehmen, auch die einkommensschwachen Haushalte“, betont Landrat Volker Boch. „Daher danke ich allen Netzwerkpartnern ausdrücklich für die Neuauflage der Energiesparkampagne für einkommensschwache Haushalte, die wir erstmalig in den Jahren 2014 bis 2016 erfolgreich durchgeführt haben. Besonders freue ich mich, dass wir durch die Integrierung der Caritas einen weiteren, starken Partner gewinnen konnten.“

Ilona Besha, stellvertretende Direktorin des Caritasverbands Rhein-Hunsrück-Nahe e.V., betonte zum Start der Kampagne: „Seit dem Start des Stromspar-Checks im Rhein-Hunsrück-Kreis im Juli 2023 und der Einarbeitung zweier Mitarbeiter konnten wir bereits über 80 Haushalten unser Beratungs- und Unterstützungsangebot zukommen lassen. Ich freue mich, dass durch die Förderrichtlinie des Landkreises die finanzielle Unterstützung der Haushalte deutlich erhöht werden konnte. So kann eine Familie den Kühlschranktausch oder die Anschaffung eines Balkonmoduls nun fast komplett ohne Eigenmittel umsetzen. Dies senkt die Hürden erheblich und schafft echte Teilhabe durch Stromkostensenkungen bis zu 300 Euro im Jahr ohne Verlust an Lebensqualität.“

„Ziel der Partner war ein möglichst unbürokratisches und niederschwelliges Beratungs- und Förderangebot, das sich gegenseitig ergänzt. Daher bringen wir genau wie vor 10 Jahren unser Beratungsangebot auch wieder gerne in diese neue Kampagne ein“, so Hans Weinreuter, Fachbereichsleiter Energie und Bauen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Aktuelle Stellenangebote finden Sie auf unserer Seite “Stellenangebote” bei Nahe-News – KLICK MICH!

Die Bewerbung der Richtlinie erfolgt durch die Projektpartner, insbesondere durch das Jobcenter Rhein-Hunsrück und das Sozialamt der Kreisverwaltung. Die fachlichen Beratungsangebote „Caritas Stromspar-Check“ und „Gebäude-Check“ der Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz flankieren die Förderrichtlinie des Landkreises. Eine Teilnahme an einem der beiden Beratungsangebote ist jedoch auf Grund der gewünschten Niederschwelligkeit nicht Voraussetzung für die Beantragung von Zuschüssen aus der Richtlinie des Landkreises.

Alle Informationen zur Richtlinie und Kampagne finden Interessierte hier: > KLICK MICH!

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