RHEINLAND-PFALZ. Jedes Jahr zum 01. März wechselt die Farbe des Versicherungskennzeichens für
- Kleinkrafträder (Mofas/Mopeds/Roller) bis 50ccm Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h, dazu zählen auch Quads, Segways und Trikes
- Mofas/Mopeds aus Produktionen der ehemaligen DDR, die vor dem 1. März1992 versichert waren, mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h
- Fahrräder mit Hilfsmotor und E-Roller mit Betriebserlaubnis
- maschinell angetriebene Krankenfahrstühle.
Der Versicherungsschutz ist mit dem am Fahrzeug angebrachten Nummernschild, dem Versicherungskennzeichen, zu erkennen, bei dem E-Scooter als Klebekennzeichen in etwas kleinerer Form.
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Ab dem 1. März sind die schwarzen Kennzeichen ungültig, die neuen sind blau. Die Fahrzeuge werden nicht automatisch weiterversichert und der Versicherungsvertrag nicht verlängert. Wer mit der falschen Farbe und einem nicht für das Jahr 2024 ausgewiesenen Kennzeichen unterwegs ist, fährt ohne Versicherung und macht sich strafbar. Auch kommt bei einem Unfall der Verursacher für den gesamten Schaden auf. Hier drohen Regressansprüche durch das Versicherungsunternehmen an den Versicherungsnehmer, in der Regel ist dies der Fahrzeughalter. So können auch dem Geschädigten bei einem Unfall mit Sach- oder Körperschaden und den Folgekosten Ansprüche verloren gehen, wenn der Schaden nicht durch eine Versicherung abgedeckt ist.
„Die Polizei hat ein Auge auf die richtigen Kennzeichen, auch eine Kontrolle ihres Fahrzeugs kann jederzeit stattfinden. Achten Sie auf den Wechseltermin für das neue Versicherungskennzeichen zum 1. März und beschaffen Sie sich rechtzeitig ein neues, aktuelles Kennzeichen bei Ihrem Versicherer“, teilte die Polizeiinspektion in Birkenfeld mit.