KREIS BAD KREUZNACH. Die Kreisverwaltung hat bereits darüber informiert, dass ab dem 1. Januar 2024 vorübergehend keine Kfz-Onlinezulassungsvorgänge, insbesondere Außerbetriebsetzungen, Neuzulassungen, Wiederzulassungen und Umschreibungen, mehr möglich sind.
Nach einer aktuellen Mitteilung des IT-Dienstleisters der Zulassungsbehörden in Rheinland-Pfalz wird die Einschränkung bei den Kfz-Online-Zulassungsvorgängen voraussichtlich erst ab Februar 2024 wirksam. Somit steht voraussichtlich ab dem 1. Februar das i-kfz-Portal für Rheinland-Pfalz landesweit vorübergehend nicht mehr zur Verfügung. Hintergrund ist die verzögerte Inbetriebnahme des neuen i-kfz-Portals Stufe 4 für Rheinland-Pfalz und die Abschaltung des aktuell genutzten i-kfz-Portals Stufe 3. Die Dienste Wunschkennzeichen und Zufallskennzeichen bleiben weiterhin online über das KFZ-Portal verfügbar.
Vor-Ort-Termine bei der Kreisverwaltung können unter dem Link www.termine-reservieren.de/termine/badkreuznach
für die Hauptstelle der Kraftfahrzeugzulassungsbehörde in Bad Kreuznach oder für die Außenstelle in Kirn gebucht werden.
„Bitte prüfen Sie, ob das Portal zur Verfügung steht, bevor Sie die vorhandenen Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigungen und der Kennzeichenschilder freilegen, da nach Freilegung der Sicherheitscodes das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht mehr in Betrieb genommen werden darf“, teilte die Verwaltung mit.
Die Kreisverwaltung wird umgehend über weitere Änderungen informieren.