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Messer und Heugabel waren Tatwaffe beim Tötungsdelikt – Opfer bedrohte Tatverdächtigen in der Vergangenheit

11.10.2023
BINGEN-BÜDESHEIM (pdw/red). Nach mehreren Anfragen bei der Mainzer Staatsanwaltschaft (darunter auch von Nahe-News) teilte die Staatsanwaltschaft und das Mainzer Polizeipräsidium um 15.20 Uhr weitere Einzelheiten zum Tötungsdelikt in Büdesheim mit.

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Der konkrete Tatablauf bedarf der weiteren Aufklärung und ist Gegenstand der fortdauernden Ermittlungen, zu denen Zeugenvernehmungen aber auch die Auswertung der Spuren gehören.

„Im Rahmen des Tatgeschehens kamen sowohl ein Messer als auch eine Heugabel zum Einsatz. Die Heugabel befand sich zuvor vor Ort offen zugänglich auf einem Fahrzeug.

Die Frage, welche konkreten Verletzungen durch die beiden Tatwerkzeuge verursacht wurden, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht hinreichend sicher beantwortet werden. Es stehen insoweit noch die Ergebnisse der rechtsmedizinischen Untersuchung der Verletzten sowie der Obduktion des Getöteten aus“, so die Behörden.

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Der 35 Jahre alte Verletzte und der Verstorbene waren am Tattag für den 44-Jährigen in dessen Gartenbaufirma tätig. Beide schwerer Verletzte befinden sich noch in stationärer Behandlung. Bei dem 35-Jährigen, der intensivmedizinisch versorgt wurde, bestand keine akute Lebensgefahr. Der Gesundheitszustand des 44-Jährigen war zunächst kritisch und lebensgefährlich. Nach durchgeführter Operation ist er mittlerweile stabil, wird aber weiter intensivmedizinisch behandelt.

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Bei der Staatsanwaltschaft in Mainz ist der Tatverdächtige aktenkundig.

  • Ein Anzeigeerstatter, der den Vorwurf der Sachbeschädigung erhoben hatte, wurde Mitte 2021 auf den Privatklageweg verwiesen.
  • Ein Verfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort wurde am 09.12.2022 nach § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt, weil eine Schuld nicht nachgewiesen werden konnte.
  • Die Staatsanwaltschaft Mainz hat in einem weiteren Verfahren im Juni 2023 den Erlass eines Strafbefehls wegen einer am 19. Oktober 2022 begangenen Körperverletzung zum Nachteil einer heute 41-Jährigen Frau beim Amtsgericht Bingen beantragt. Danach wurde im Rahmen einer zunächst verbalen Streitigkeit der Frau mehrmals mit der Faust in den Kopfbereich geschlagen, wodurch diese eine Unterkieferfraktur, eine Schädelprellung sowie diverse Hämatome davontrug. Das Amtsgericht hat den Strafbefehl erlassen; dieser ist seit dem 13. September 2023 rechtskräftig. Es wurde eine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro verhängt.

Aber auch der Tatverdächtige wird bei der Staatsanwaltschaft als Geschädigter geführt.
Geprüft wird im Rahmen der Ermittlungen insbesondere ein Zusammenhang mit einem Verfahren, in welchem dem 44-Jährigen Inhaber der Gartenbaufirma eine Bedrohung zum Nachteil des jetzigen Tatverdächtigen zur Last gelegt wird. Nach einem gescheiterten Täter-Opfer-Ausgleich wurde das Verfahren gegen ihn nach Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 1.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung am 31. August 2023 endgültig nach § 153a Strafprozessordnung eingestellt. Gegen zwei weitere Beschuldigte, bei denen es sich nicht um die am 9 Oktober 2023 Verletzten oder den dann Getöteten handelt, war das Verfahren am 23. Februar 2023 nach § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung eingestellt worden.

„Nach Aktenlage ist der 44-Jährige ausgerüstet mit einem Baseballschläger und einem Messer, am 23.Oktober 2022 mit den beiden weiteren Personen bei dem jetzt Tatverdächtigen erschienen und soll geäußert haben, dass man ihn (Anm.d.Red: den jetzt Beschuldigten) tot sehen wolle. Ob es in engerem zeitlichem Zusammenhang zu den vorliegenden Taten etwaige weitere Vorkommnisse zwischen den Beteiligten gegeben hat, die zu einer fortschreitenden Eskalation beigetragen haben könnten, ist ebenfalls Gegenstand der laufenden Ermittlungen“, so die Behörden abschließend.

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