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Abgeordnete Stein und Simon reagieren auf harsche Kritik von Bürgermeister Cyfka

09.10.2023
VG LANGENLONSHEIM-STROMBERG (red). Das Thema der Kommunalfinanzen wird derzeit kontrovers diskutiert, das spüren auch die beiden SPD-Landtagsabgeordneten Michael Simon und Markus Stein. Allerdings legen beide großen Wert auf eine sachliche und ehrliche Auseinandersetzung in dieser Thematik. „Die Kritik von VG-Bürgermeister Cyfka (Nahe-News vom 6. Oktober) erweckt den Eindruck, die Landesregierung handele nicht nach den Leitsätzen des Verfassungsgerichts in dessen Urteil aus Dezember 2020. Genau das Gegenteil ist der Fall!“, stellt Markus Stein, er ist der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, klar.

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Der Verfassungsgerichtshof hatte im Dezember 2020 den bisherigen Finanzausgleich für verfassungswidrig erklärt und dem Land den Auftrag erteilt, mit Wirkung zum Jahr 2023 einen neuen Finanzausgleich zu regeln.

„Das Gericht hat nicht die Höhe, sondern die Systematik des Finanzausgleichs als verfassungswidrig angesehen. In seinem Urteil hat das Gericht sehr deutliche und klare Hinweise darauf gegeben, wie ein verfassungskonformer Finanzausgleich aussehen sollte. Diese Hinweise wurden seitens der Landesregierung sehr ernst genommen und im Grunde identisch in das neue System übernommen“, erläutert Stein.

Bürgermeister Cyfka übte in einem Nahe-News Interview Kritik an der Landesregierung.

Am 16. Dezember 2020 habe der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Rheinland-Pfalz präzisiert, dass das Land den Kommunen eine „bedarfsgerechte Finanzausstattung“ sichern muss. Das Gericht verwende im Urteil die Begriffe „aufgabengerechte Mindestausstattung“, „angemessene Mindestausstattung“ und „Mindestfinanzausstattung“. Ein Ziel der KFA-Reform 2023 sei es daher von Anfang an gewesen, eine Methode zu erarbeiten, die Mindestfinanzausstattung für die Gesamtheit der Gemeinden zu ermitteln.

„Heraus kam bei dieser Methode ein Verfahren, dass das Land Rheinland-Pfalz nicht neu erfand. Das Gericht verwies insbesondere auf zwei Bundesländer, Hessen und Thüringen, bei denen die jeweiligen Verfassungsgerichte in ihren Urteilen die Verfassungskonformität des gleichen Systems bestätigten. Entgegen den Aussagen des VG-Bürgermeisters war es das ausgesprochene Ziel der Landesregierung und des Gesetzgebers, orientiert an den systematischen Hinweisen des Gerichts, eine verfassungskonforme Regelung zu finden“, so Stein.

Die beiden Abgeordneten betonen: „Mindestfinanzausstattung bedeutet zudem nicht Vollfinanzierung durch das Land. Das hat das Gericht sehr klar und deutlich formuliert und auch die Einnahmebeschaffung der Kommunen in den Blick genommen – Stichwort: Hebesätze bei der Grund- und der Gewerbesteuer.“ Daher wurden die Nivellierungssätze mit der Reform des Kommunalen Finanzausgleichs bei der Grundsteuer A und B an den Bundesschnitt der Flächenländer, im Bereich der Gewerbesteuer leicht unter den Durchschnitt angepasst.

Simon und Stein ist es sehr wichtig, sachlicher Kritik aus der kommunalen Familie gegenüber offen zu sein und diese auch ernst zu nehmen.

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Markus Stein verweist indes auf die konkreten Zahlen im Landkreis Bad Kreuznach und der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg: „Der Landkreis hat nach den vorläufigen Berechnungen des neuen Systems in 2023 im Vergleich zum Vorjahr 2022 Mehreinnahmen aus dem Finanzausgleich in Höhe von rd. 17 Millionen Euro. Die Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg selbst erhält zwar weniger Mittel aus dem Finanzausgleich (-1,7 Mio. Euro), was an der rechnerischen Gegenüberstellung von Finanzkraft und Finanzbedarf der VG liegen dürfte. Demgegenüber erhalten jedoch die Ortsgemeinden summiert ein Plus in Höhe von rd. 850.000 Euro gegenüber dem Vorjahr.“

Nicht nur der Finanzausgleich sei gegenüber dem alten System landesweit um rund 360 Millionen Euro größer geworden, sondern auch mit der Entscheidung des Landes, die rheinland-pfälzischen Kommunen im Land mit einem Entschuldungsprogramm in Höhe von 3 Milliarden Euro um mehr als die Hälfte ihrer „Altschulden“ zu entlasten, sei ein historischer Schritt in Richtung der Leistungsfähigkeit der Kommunen gewesen.

Weitere 250 Millionen Euro für das Klimaschutzprogramm des Landes in Richtung der Kommunen seien zudem ein wichtiger Faktor zu mehr Nachhaltigkeit in den Gemeinden. Hier profitiert die Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg mit ihren Kommunen durch eine Summe von 674.211 €.

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Stein und Simon zeigen sich Kritik gegenüber offen, stehen auch gerne für Gespräche zur Verfügung, betonen aber auch in Richtung des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde: „Der Landesregierung zu unterstellen, sie handele vorsätzlich verfassungswidrig, ist nicht nur schlicht falsch, sondern es trübt auch das Vertrauen der Menschen in die demokratischen Institutionen dieses Landes. Ein Effekt, den man in Zeiten des wachsenden Populismus ganz sicher nicht braucht.“


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