03.08.2023
Zu schnell in die Autobahnauffahrt
WALDLAUBERSHEIM / A61 (red). Offensichtlich für die Witterungsverhältnisse zu schnell war eine 68-jährige Frau, die mit ihrem Auto am Mittwoch, 2. August gegen 14:30 Uhr an der Anschlussstelle Waldlaubersheim ins Schleudern kam. Dabei befuhr die Frau zunächst mit ihrem Auto zunächst die K 29 aus Richtung Windesheim kommend in Richtung Waldlaubersheim. An der Anschlussstelle Waldlaubersheim fuhr sie in die Auffahrt zur A 61 in Richtung Koblenz. Dort kam sie auf nasser Fahrbahn ins Schleudern. Anschließend kollidiert sie mit einem Leitpfosten und blieb entgegengesetzt der Fahrtrichtung am rechten Fahrbahnrand stehen. Das Auto der 68-Jährigen wurde nur leicht beschädigt. Die Frau selbst blieb unverletzt.
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Mit 1,5 Promille über die Autobahn
BISCHHEIM / A63 (red). Bei der Kontrolle eines 32-Jährigen, der mit seinem PKW am Mittwoch, 2. August gegen 23:50 Uhr die A 63 befuhr, stellten Beamte der Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim Alkoholgeruch fest. Zuvor hatten die Beamten den PKW auf den Parkplatz Heubergerhof geleitet. Ein Alkotest ergab einen Wert von fast 1,5 Promille. Der 32-Jährige musste mit zur Dienststelle, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Er muss nun mit einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr rechnen sowie mit dem Verlust der Fahrerlaubnis. Einer seiner beiden nüchternen Beifahrer, der über eine gültige Fahrerlaubnis verfügte, konnte anschließend die Fahrt fortsetzen.
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Beinahe alkoholisiert gefahren, Polizei war zum Glück da
MAINZ (red). Weil es in der Nacht auf Donnerstag zu einem Wasserrohrbruch in der Neubrunnenstraße kam, mussten für die dringend notwendigen Arbeiten drei geparkte Autos beiseite gefahren werden. Durch die Mitarbeiter der Stadtwerke Mainz wurde hierzu die Polizei hinzugezogen, die dann zwei Fahrzeugbesitzer ausfindig machen konnte, welche ihre Autos sofort wegfuhren. Für das dritte Auto wurde ein Abschleppunternehmen bestellt, welches auch kurz darauf eintraf. Kurz vor diesem traf jedoch auch der Besitzer ein und hätte sein Auto wegfahren können. Jedoch fiel den Polizisten im Gespräch mit dem 25-Jährigen Alkoholgeruch auf. Ein Atemalkoholtest erbrachte dann auch einen Wert von über ein Promille. Hätte der Besitzer sein Fahrzeug weggefahren, hätte er sich einer Straftat, nämlich „Trunkenheit im Straßenverkehr“ schuldig gemacht und sein Führerschein wäre sichergestellt worden. Da aber nun der Schlüssel des PKW verfügbar war, wurde dieser mit Einwilligung des Besitzers umgeparkt, musste nicht abgeschleppt werden und es wurden Kosten gespart.
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