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Tierschutzverstöße steigen stetig an – 20 Hunde wurden befreit

14.07.2023
KREIS BAD KREUZNACH (red). Stetig weiter steigt die Zahl der Tierschutzverstöße im Landkreis Bad Kreuznach, in denen das Veterinäramt der Kreisverwaltung einschreitet, seit einigen Jahren. Erst Mitte Juni musste das Veterinäramt in einem neuen Fall des sogenannten Animal-Hordings einschreiten und 20 Hunde aus ihren prekären und nicht mit dem Tierschutz zu vereinbarenden Bedingungen befreien.

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Allein bis Ende Juni 2023 stellte das Veterinäramt insgesamt mehr als 100 Tiere aus prekären Haltungsumständen sicher. Mit 49 Tieren waren Hunde am stärksten betroffen, aber auch rund 30 Nutztiere, wie Enten, Hühner oder Schafe, zählten dazu. Im vergangenen Jahr waren es insgesamt 122 Tiere.

„Eine anderweitige Unterbringung muss immer dann erfolgen, wenn die Tiere vor Ort erheblich vernachlässigt sind oder eine tierschutzgerechte Versorgung nicht sicherzustellen ist“, erklärt eine Amtstierärztin der Kreisverwaltung. Dabei zeige sich, dass nur in einem sehr geringen Anteil die Tiere wieder zu ihren Eigentümern zurückkonnten. „Über 90 Prozent der Tiere mussten 2023 dauerhaft untergebracht werden. Sie kamen nicht wieder zu den bisherigen Eigentümern zurück, da keine Aussicht auf Besserung der Haltungsbedingungen bestand“.

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Eine große Herausforderung für das Veterinäramt besteht dabei insbesondere nach der Sicherstellung größerer Tierbestände bei deren Unterbringung. „In aller Regel werden die Tiere zum allergrößten Teil an die Tierschutzvereine der Umgebung – wie die Tierschutzvereine Bad Kreuznach und Kirn sowie dem Katzenschutzverein Bad Kreuznach e.V. – abgegeben“. Aber auch kleinere Tierhilfevereine, wie Tierhilfe ohne Grenzen Weinsheim e.V. oder Jagdhunde in Not e.V. unterstützten regelmäßig dabei, sichergestellte Tiere aufzunehmen und einem guten Zuhause zuzuführen.

„Ohne die bewährte Unterstützung der Vereine wäre es kaum möglich, die Tiere schnell und adäquat unterzubringen“, verdeutlicht die Kreisveterinärin.

Daneben greife man gerade bei großen Sicherstellungen auch auf überregionale Tierschutzvereine zurück. Als noch sehr präsentes Beispiel erinnert sich die Veterinärin an die Sicherstellung von 53 Windhunden im vergangenen Jahr. Bis nach Darmstadt wurden die Tiere untergebracht. Das Ziel in diesem Fall, wie auch in jedem weiteren Fall ist es immer, die Tiere einer guten und artgerechten Haltung zuzuführen, die Vermittlung erfolge jeweils über die Tierschutzvereine. „Vor der Vermittlung stehen jedoch häufig tierärztliche Versorgungen an, denn viele der Tiere befinden sich in einem schlechten Pflege- bzw. Gesundheitszustand“. Auch Verhaltensauffälligkeiten – insbesondere bei Hunden – seien angesichts der zuvor prekären Haltungszustände gelegentlich festzustellen. „Tiere mit Verhaltensauffälligkeiten sind auch durch die Tierschutzvereine nicht problemlos zu vermitteln, immerhin braucht es hierzu wahre Tierkenner, die mit diesen Auffälligkeiten umzugehen wissen“.

Insgesamt, so wirbt das Veterinäramt, müsse sich jeder vor der Tierhaltung ausreichend darüber im Klaren sein, dass die Tierhaltung mit einer großen Verantwortung verbunden ist und nicht „einfach mal so zum kurzfristigen Zeitvertreib“ geeignet ist.

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„Machen Sie sich frühzeitig Gedanken darüber und informieren Sie sich, wie Sie mit den Tieren umgehen sollten und welche Voraussetzungen notwendig sind, um es dem Tier wirklich gut gehen zu lassen. Denn nur so wird das neue Familienmitglied zur wahren Freude – für Mensch und Tier“, so die Amtstierärztin abschließend.

Schwer vermittelbare Tiere, die dringend ein neues Zuhause suchen

„Hermine“:
Staffordshire Bullterrier Hündin, die illegal aus dem Ausland eingeführt wurde und für deren Haltung von den neuen Besitzern besondere Auflagen zu erfüllen sind.

„Abraxas“:
Junger Mischlingsrüde, der auf Grund einer neurologischen Erkrankung nur wenige Schritte gehfähig ist und besonderer Aufmerksamkeit und Pflege bedarf

„Halva“:

Freundlicher Mischlingsrüde mit Schönheitsmakel (kupierte Ohren)

Rückfragen zu den Tieren und Interessensbekundungen können direkt an das Veterinäramt der Kreisverwaltung (vetkh@kreis-badkreuznach.de) gerichtet werden.


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