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Blaulicht-Meldungen vom 30. März 2023

30.03.2023
Kollision mit Felswand
IDAR-OBERSTEIN (red).
Am Mittwochnachmittag (29. März) verlor ein Autofahrer die Kontrolle über seinen PKW auf der B270 zwischen den Niederreidenbacher Höfen und Mittelreidenbach. Der Fahrer geriet in einer Linkskurve ins Schleudern und kollidierte letztlich mit einer Felswand neben der Fahrbahn. Dabei zog sich der Fahrer mehrere Verletzungen zu und musste in ein Krankenhaus eingeliefert werden. An seinem PKW entstand Totalschaden. Neben der Polizei befanden sich auch der Rettungsdienst, 50 Kräfte der umliegenden Feuerwehren sowie die Straßenmeisterei Kirn vor Ort. Die B270 musste für zwei Stunden teilweise gesperrt werden.


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Verkehrskontrolle führt zu mehreren Strafanzeigen
BAD KREUZNACH (red).
In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag (30. März) wurde ein 19-jähriger Fahrer eines Mofas in der Alzeyer Straße einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Bei der Überprüfung des Fahrzeuges fiel auf, dass die angebrachten Versicherungskennzeichen zwei Tage zuvor in Bad Kreuznach entwendet wurden und für das Mofa kein Versicherungsschutz bestand. Bei dem 19-Jährigen, der nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis ist, konnten zudem Anzeichen für einen Betäubungsmittelkonsum festgestellt werden, weshalb ihm auf der Polizeiinspektion Bad Kreuznach eine Blutprobe entnommen wurde. Darüber hinaus konnten bei ihm mehrere Päckchen mit Betäubungsmitteln aufgefunden werden. Der 19-Jährige muss sich nun aufgrund für die Begehung mehrerer Straftaten verantworten.


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Auffällig viele Fahrer und Fahrerinnen unter Drogen- und Alkoholeinfluss kontrolliert
IDAR-OBERSTEIN (red).
Am Mittwoch, 29. März wurde im Zeitraum von 19 Uhr bis 1:30 Uhr durch Polizeibeamte der Polizeiinspektion Idar-Oberstein eine stationäre Verkehrskontrolle im Industriegebiet Nahbollenbach, John-F.-Kennedy-Straße eingerichtet.

Insgesamt konnten zwei Fahrzeugführer festgestellt werden, die nicht fahrtüchtig und somit nicht geeignet waren am Straßenverkehr teilzunehmen. Zunächst wurden bei einer 28-jährige Fahrzeugführerin Auffälligkeiten festgestellt, die auf einen Betäubungsmittelkonsum schließen ließen. Dies hatte die Entnahme einer Blutprobe, sowie das Einleiten einer Ordnungswidrigkeitenanzeige zur Folge. Die Weiterfahrt wurde vor Ort durch die Beamten untersagt und aus diesen Gründen auch der Führerschein präventiv sichergestellt.

Nahezu zeitgleich fiel ein 59-jähriger Fahrer durch deutlich wahrnehmbaren Atemalkoholgeruch auf. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,9 Promille, was ebenfalls eine Ordnungswidrigkeitenanzeige bedeutete. Auch hier wurde eine Weiterfahrt unterbunden.

In beiden Fällen erwartet die betroffenen Personen bei erstmaligem Verstoß ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, sowie zwei Punkte im Fahreignungsregister und ein Monat Fahrverbot. Sind Verkehrsteilnehmer schon einmal in der Vergangenheit in gleichgelagerten Fällen aufgefallen, fällt die Strafe weitaus größer aus.

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Als die Beamten im weiteren Verlauf des Abends einen Transporter kontrollierten, konnte zudem ein 23-jähriger Mann festgestellt werden, gegen den zwei Haftbefehle vorlagen. Die Haftbefehle konnte jedoch durch die Zahlung der fälligen Geldstrafe abgewendet werden, so dass der Mann mit Abschluss der Kontrolle wieder nach Hause entlassen wurde.

Weiterhin fuhren sechs Fahrzeuge mit Mängeln (bspw. defekte Beleuchtungseinrichtungen) in die Kontrollstelle, weswegen die jeweiligen Fahrzeugführer*innen einen sogenannten „Mängelbericht“ ausgestellt bekamen.

Aber auch außerhalb der Kontrollstelle konnten im Verlauf der Nacht weitere auffällige Fahrzeugführer*innen festgestellt werden. Um 0 Uhr fiel einer Streife ein 24-jähriger Fahrer auf, der mit seinem E-Scooter die Friedrichstraße in Idar-Oberstein befuhr. In der anschließenden Kontrolle konnten auch hier Hinweise auf einen Betäubungsmittelkonsum erlangt werden, welche durch einen Vortest positiv belegt wurden.

Was einigen bislang wohl nicht bewusst war: Die für Autofahrer bekannten Promille-/ und Betäubungsmittelgrenzen gelten natürlich auch für die Nutzung von E-Scootern!

Nur kurze Zeit später traf dieselbe Streife in der Vollmersbachstraße drei junge Männer an, die augenscheinlich kurz zuvor einen Verkehrsunfall verursacht hatten. Wie im Rahmen der Unfallaufnahme ermittelt werden konnte, driftete ein 19-jähriger mit seinem Fahrzeug durch einen Kreisverkehr und verlor hierdurch die Kontrolle über das Fahrzeug. Es kam zum Unfall, wobei glücklicherweise niemand verletzt wurde. Auch hier ergab sich der Verdacht, dass der Fahrer aufgrund eines zeitnahen Betäubungsmittelkonsums nicht fahrtüchtig war. Neben der Entnahme einer Blutprobe, wurde auch ein Strafverfahren wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. Die obligatorische Sicherstellung der Fahrerlaubnis war in diesem Fall nicht möglich, da der 19-jährige Fahrer nicht im Besitz einer solchen war. Ihn erwartet deswegen zusätzlich eine Strafanzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Zeugen, die den Verkehrsunfall gesehen haben und/oder Hinweise zum Unfallgeschehen geben könne, werden gebeten sich bei der Polizeiinspektion Idar-Oberstein zu melden.

Aufgrund der Vielzahl der Vorfälle appelliert die Polizei erneut, dass Verkehrsteilnehmer verantwortungsbewusst am Straßenverkehr teilnehmen sollten. Die bedeutet zwangsläufig, dass eine Fahrtüchtigkeit gegeben ist. Durch Drogen und Alkohol werden vor allem die Wahrnehmung, sowie die Reaktionszeiten des Körpers negativ beeinflusst, was in der Folge zu einem erhöhten Unfallrisiko führen kann.


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