29.12.2022
KREIS MAINZ-BINGEN (red). Bereits seit dem Jahr 2012 arbeiten die Landeshauptstadt Mainz und der Landkreis Mainz-Bingen auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft erfolgreich zusammen. Dass die Abfallsammlung als Leistung der kommunalen Daseinsvorsorge für den Landkreis Mainz-Bingen durch den Entsorgungsbetrieb der Landeshauptstadt Mainz durchgeführt wird, ist so seit Jahren gelebte Praxis.
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Durch eine Änderung im Steuerrecht wären die Leistungen des Entsorgungsbetriebs allerdings zu Beginn des kommenden Jahres umsatzsteuerpflichtig geworden und hätten so zu höheren Kosten geführt. Um die wichtige Aufgabe der Abfallwirtschaft weiterhin zuverlässig, günstig und sicher kommunal durchführen zu können, haben sich Landkreis und Landeshauptstadt deshalb darauf geeinigt, eine gemeinsame Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) zu gründen und mit der Aufgabe der Abfallentsorgung zu betrauen.
Neben der Garantie der zuverlässigen Abfallentsorgung ist damit auch weiterhin die Sicherheit aller Arbeitsplätze des Entsorgungsbetriebes der Stadt Mainz und des Abfallwirtschaftsbetriebs des Landkreises gegeben.
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Da die geplante bundesgesetzliche Änderung im Steuerrecht nun jedoch kurzfristig nicht bereits zum 1. Januar 2023 in Kraft treten soll, wird die Gründung der gemeinsamen Anstalt „Kommunale Abfallwirtschaft Mainz und Mainz-Bingen AöR“, vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien, um ein Jahr auf den 1. Januar 2024 verschoben. Der Kreistag Mainz-Bingen hat dem in seiner Sitzung am 16. Dezember bereits zugestimmt.
Die Abfallentsorgung im Landkreis läuft damit im kommenden Jahr wie gewohnt über den Entsorgungsbetrieb der Stadt weiter.
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