MAINZ. Zu einem räuberischen Ladendiebstahl unter Einsatz eines Messers, kam es am Freitagnachmittag in der Mainzer Innenstadt. Ein 13-jähriger Junge hatte gegen 15 Uhr mit Freunden eine Drogeriefiliale betreten und sich in der Getränkeabteilung mehrere Dosen hochprozentigen Alkohol in die Hosentaschen gesteckt.
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Dies konnte der Ladendetektiv beobachten und den Jungen vor Verlassen der Filiale zur Rede stellen. Nachdem der 13-jährige vom Detektiv in dessen Büro geleitet wurde, bedrohte er diesen plötzlich mit einem Messer. Der 13-Jährige flüchtete dann aus dem Büro in den Verkaufsraum der Drogerie. Der Detektiv und eine Mitarbeiterin der Drogerie versuchten den Jungen an der Flucht zu hindern. Dabei kam es zu einem Handgemenge, in dessen Verlauf der 13-Jährige das Messer einsetzte, die Mitarbeiterin verletzte und hiernach seine Flucht fortsetzte. Durch Zeugenaussagen und Aufnahmen einer Videoüberwachung konnte der 13-Jährige von den eingesetzten Polizeikräften identifiziert werden. An der Wohnanschrift wurde der Junge bei seinen Eltern angetroffen und es konnten Beweismittel sichergestellt werden. Die Verletzungen der Mitarbeiterin mussten medizinisch behandelt werden.
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Trotz der altersbedingten Strafunmündigkeit des 13-Jährigen, ist die Polizei zunächst verpflichtet Ermittlungen einzuleiten. In solchen Fällen kann beispielsweise ein Familiengericht, auch gegenüber den Eltern, zu verschiedenen Mitteln greifen, um sehr junge straffällige gewordene Personen zu beeinflussen.
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Dazu gehören unter anderem die Anordnung, der Inanspruchnahme von Kinder- und Jugendhilfe oder auch schwerwiegendere Maßnahmen, wie eine Entziehung des Sorgerechts bis hin zu einer Unterbringung straffälliger Kinder in einem Heim oder bei einer Pflegefamilie.
red – 19.09.22
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