RHEIN-HUNSRÜCK-KREIS. Viele Geflüchtete aus der Ukraine haben in den letzten Wochen die Ausländerbehörde der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises aufgesucht. Stand 8. Juni 2022 wurden 1.404 Kriegsflüchtlinge als Schutzsuchende aus der Ukraine entsprechend des festgelegten Verfahrens registriert. Der Ausländerbehörde des Rhein-Hunsrück-Kreises ist es gelungen, die Registrierung so bürgerfreundlich wie möglich zu organisieren. „Ziel war es von Beginn an, ein möglichst niedrigschwelliges und einfaches Angebot zu machen“, erklärt Landrat Volker Boch. „Aus unserer Sicht ist es gelungen, sowohl bei den Antragstellungen für Hilfeleistung, bei der Unterbringung, bei der Registrierung als auch in medizinischen Fragen kurzfristig und zielorientiert gute Lösungen anzubieten.“
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In einem Vorsprachetermin bei der Kreisverwaltung konnten die Flüchtlinge alle erforderlichen Anträge stellen. „Im Anschluss an die Registrierung konnten auch sogleich die Aufenthaltserlaubnis beantragt und somit der elektronische Aufenthaltstitel bei der Bundesdruckerei bestellt werden. Dies war und ist ein enormer Aufwand, aber es ist uns so gelungen, sehr schnell und möglichst unkompliziert die rechtlich notwendigen Schritte zum Erhalt des Aufenthaltsrechtes abzuarbeiten“, berichtet Landrat Volker Boch.
„Es war uns in unserem Flächenlandkreis ein besonderes Anliegen, die persönlichen Termine bei der Verwaltung auf das zwingend notwendige Minimum zu reduzieren“, so der Landrat. Gerade die zeitaufwändige erkennungsdienstliche Behandlung hat uns hier enorm gefordert. Umso erfreulicher ist es nun, dass wir dies doch innerhalb weniger Wochen bewältigen konnten. Hier haben die Schutzsuchenden, die ehrenamtlichen Unterstützer und unser Personal sehr konstruktiv und vertrauensvoll zusammengearbeitet.“
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Schon 628 Personen haben bereits ihren elektronischen Aufenthaltstitel per Post erhalten. Weitere 380 elektronische Aufenthaltstitel liegen der Ausländerbehörde aktuell vor und werden den Antragstellenden in den nächsten Tagen per Post zugehen. Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass eine Zustellung nur möglich ist, wenn der Name der Antragstellenden auch auf dem Briefkasten angebracht ist. Die übrigen Aufenthaltstitel sind bei der Bundesdruckerei bestellt. Sehr erfreulich ist, dass die Lieferzeiten der Bundesdruckerei sich nicht nennenswert verlängert haben, sodass auch diese Aufenthaltstitel bald eintreffen und von der Ausländerbehörde an die Geflüchteten weitergeleitet werden.
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Schutzsuchenden aus der Ukraine, die noch nicht bei der Simmerner Ausländerbehörde zur Registrierung waren, wird empfohlen, schnellstmöglich unter ukraine.abh@rheinhunsrueck.de einen Termin zu vereinbaren. Anmeldungen beim Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeinden oder der Stadt Boppard oder eine Antragstellung beim Sozialamt der Kreisverwaltung ersetzen die Registrierung nicht. Die Registrierung bei der Ausländerbehörde einschließlich der Abnahme der Fingerabdrücke ist gesetzlich vorgeschrieben. Auch ist die Registrierung zwingende Voraussetzung, um eine Beschäftigung aufnehmen zu dürfen und Leistungsanträge nach dem SGB II stellen zu können. Diese sind seit dem 1. Juni beim Jobcenter Rhein-Hunsrück zu stellen.
red – 23.06.22
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