BAD KREUZNACH. Die Gremien des Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) Rheinland-Pfalz haben am Dienstag einstimmig das Ende aller Corona-Einschränkungen gefordert; spätestens am 11. Oltober 2021. Bis dahin soll ab sofort die 2-G-Regel optional wählbar sein und Geimpfte und Genesene bereits von allen Einschränkungen befreien.
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Präsident Gereon Haumann: „Aufgrund der bereits erreichten hohen Impfquote von über 60 Prozent der Gesamtbevölkerung, die in den nächsten Wochen weiter ansteigen wird, gibt es bereits heute keine lebensbedrohliche Gefahr mehr für die Gesamtbevölkerung. Insofern gibt es auch keine Legitimation mehr, der Gesamtbevölkerung Freiheitsrechte zu beschränken oder gar zu nehmen. Daher fordern wir das Ende aller Corona-Einschränkungen spätestens am 11. Oktober 2021!“
Die Ministerpräsidentenkonferenz hatte sich mit der Bundesregierung am 10.08.2021 zu den weiteren Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erklärt. Der Schutz des Einzelnen durch die Impfung wurde hierbei als zentrales Instrument in den Mittelpunkt der Pandemiebekämpfung gestellt. Der DEHOGA Rheinland-Pfalz teilt diese Bewertung und unterstützt ausdrücklich die Bemühungen des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz die Impfquote signifikant zu erhöhen.
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„Die freie Entscheidung jedes Einzelnen für oder gegen eine Schutzimpfung ist zu respektieren. In gleicher Weise ist das Recht des Einzelnen auf Ausübung seiner unternehmerischen Tätigkeit zu respektieren. Nachdem gewährleistet ist, dass bis spätestens 11.10.2021 jeder Impffähige einen Impfschutz erhalten kann, entfällt mit diesem Termin auch eine Rechtfertigung der Aufrechterhaltung von Corona-bedingten Beschränkungen, sowohl für den einzelnen Bürger als auch für unternehmerische Betätigungen,“ so Präsident Haumann.
Verhältnismäßigkeit der Einschränkungen nicht mehr gegeben
„Die Ankündigung der Ministerpräsidentenkonferenz, dass ab 11.10.2021 die Testangebote nicht mehr kostenfrei gewährt werden sollen, belegt, dass die politischen Entscheidungsträger spätestens ab diesem Zeitpunkt die Verhältnismäßigkeit der auferlegten Maßnahmen in Frage stellen. Wenn die Übernahme der Test-Kosten Einzelner – hier die, der Nicht-Geimpften – durch die Allgemeinheit bereits nicht mehr verhältnismäßig ist, dann ist die massive Einschränkung der Berufsfreiheit ganzer Branchen wie des Gastgewerbes erst recht nicht mehr verhältnismäßig“, teilte der DEHOGA-Rheinland-Pfalz weiter mit.
Weitere Forderung: ab sofort optionale 2-G-Regelung bis 10. Oktober 2021
Die Gremien des DEHOGA Rheinland-Pfalz fordern in einem zweiten Beschluss die Landesregierung auf, die aktuelle „3-G-Regelung“ (geimpft – genesen – negativ getestet) ab sofort und bis zum 10.10.21 um eine „2-G-Regelung“ (geimpft – genesen) als freiwillig wählbare Option für den Gastgeber zu ergänzen. Alle Corona-bedingten Beschränkungen (Abstandsgebot, Maskenpflicht, Raumbeschränkung, Kontaktdatenerfassung etc.) entfallen dann für Geimpfte und Genese in den Häusern, deren Gastgeber diese 2-G-Option wählen.
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Dauerhafte Öffnung des Gastgewerbes sicherstellen
DEHOGA Präsident Haumann: „Die dauerhafte Öffnung unserer Betriebe muss sichergestellt sein, um den Unternehmern wie Mitarbeitern endlich wieder eine verlässliche Planungssicherheit zu geben. Dazu ist eine hohe Impfquote unerlässlich. An diesem gesamtgesellschaftlichen Auftrag beteiligen wir uns gerne. Es wurden allein am Dienstag in einem der Impfbusse von Rheinland-Pfalz auf dem Gelände des DEHOGA Zentrums mit nur einem Arzt und zwei Helfern zwischen 10 Uhr und 18 Uhr 244 Menschen geimpft. Wir unterstützen auch weiterhin alle gemeinsamen Anstrengungen, um die Impfquote zu erhöhen. Impfen ist erste Bürgerpflicht und der schnellste und sicherste Weg zur Normalität zurück zu kehren!“
red – 02.09.21
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