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26. Dezember 2024
StartCorona Virus22. Corona-Verordnung: Zahlreiche Lockerungen ab dem morgigen Mittwoch

22. Corona-Verordnung: Zahlreiche Lockerungen ab dem morgigen Mittwoch

RHEINLAND-PFALZ. Vor wenigen Minuten, um 11.30 Uhr verkündete Ministerpräsidentin Malu Dreyer die 22. Corona-Bekämpfungsverordnung. Sie ist vom Mittwoch, 2. Juni bis 20. Juni gültig.

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Rheinland-Pfalz kann aufgrund der anhaltend niedrigen Infektionszahlen umfangreichere Öffnungsschritte gehen als geplant. Das hat der Ministerrat in seiner heutigen Sitzung beschlossen. „Diese guten Entwicklungen haben wir vor allem dem sehr umsichtigen und disziplinierten Verhalten der Menschen in Rheinland-Pfalz zu verdanken. Die sich jetzt bietende Öffnungsperspektive ist zuallererst ein Erfolg der Rheinland-Pfälzer und Rheinland-Pfälzerinnen. Der zügige Fortschritt bei den Impfungen, konsequentes Testen und vorsichtige Öffnungsschritte in der Vergangenheit haben ebenfalls zu den positiven Entwicklungen beigetragen. Da in den vergangenen Tagen die Inzidenzen in Rheinland-Pfalz signifikant gesunken sind, können wir diesen Weg weiter mit Vorsicht, aber auch mit Zuversicht voranschreiten. Wir alle können uns nun auf bessere Tage freuen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Auch wenn das Virus noch nicht besiegt sei, so gebe es jetzt echte Perspektiven, so Dreyer. „Die harte Arbeit und Kraftanstrengungen tragen Früchte. Mit unserer ausgewogenen Balance zwischen dem Möglichen und dem Nötigen haben wir allein die Dynamik dieser Pandemie entscheidend beeinflussen und abmildern können. Wir können uns auf den Sommer freuen, auch wenn noch nicht alles uneingeschränkt möglich sein wird“, betonte die Ministerpräsidentin.

Folgende Änderungen treten zum 2. Juni 2021 in Rheinland-Pfalz in Kraft:

  • Kontaktbeschränkung fünf Personen aus fünf Hausständen zzgl. Kinder bis einschl. 14 und Geimpfte/Genesene
  • Grundsätzlich entfällt bei Außenaktivitäten die Testpflicht bei möglichst digitaler Kontakterfassung.
  • In der Gastronomie: Auch bei Inzidenz zwischen 50 und 100 im Innenbereich geöffnet; Wegfall der Testpflicht im Freien, Möglichkeit der Abholung von Speisen/Getränken an der Theke
  • Öffnung von Freizeiteinrichtungen (z.B. Minigolfplätze) und Freizeitparks im Freien (mit Maske, wo immer möglich sowie Kontakterfassung; zusätzlich Vorausbuchungspflicht im Freizeitpark)
  • Im Sport: Bei Inzidenz unter 100: Training (inklusive Kontaktsport) im Freien in der 10er Gruppe mit Trainer plus Geimpfte und Genesene, für Kinder bis 14 Jahre auch Kontaktsport draußen mit bis zu 25 Kindern,
  • bei Inzidenz unter 50: Training inklusive Kontaktsport im Freien mit 20 Personen nebst Trainer plus Geimpfte und Genesene, innen mit zehn Personen (kontaktfrei und mit Trainer plus Geimpfte und Genesene) und 25 Kinder mit Kontakt auch innen;
  • Zuschauerinnen und Zuschauer beim Sport: bei Inzidenz unter 50 250 (statt 100) Zuschauerinnen und Zuschauer im Außenbereich möglich;
  • Öffnung der Freibäder und Badeseen mit Kapazitätsbeschränkung auf 50 Prozent und weiteren Schutzmaßnahmen;
  • Saunen können öffnen mit Test und maximal 50 Prozent Belegung;
  • In den Hotels: Bewirtung der Gäste innen und außen, Frühstück auch als Buffet zulässig; Saunaöffnung zulässig, Wellnessangebote – auch Kosmetikanwendungen – und Hallenbadnutzung unter Auflagen für die Hotelgäste möglich im Rahmen der Kontaktbeschränkung.
  • In der Kirche: Gemeindegesang im Freien möglich, Musik/Gesang in der Kirche durch kleinere Ensembles möglich, Kommunion-/Konfirmations-/Firmunterricht zulässig
  • Im Bereich außerschulische Bildung jetzt Angebote mit einer Person pro angefangene 10 qm (statt 20), ebenso im Bereich des Musik- und Kunstunterricht; weitere Erleichterung für Musik- und Kunstunterricht für Kinder in Gruppen bis zu 25 Kindern
  • Kultureinrichtungen (Theater, Kino etc.) innen und im Freien für 100 Zuschauer und Zuschauerinnen, bei Inzidenz unter 50 sind im Freien 250 Zuschauerinnen und Zuschauer möglich;
  • Proben in der Laienkultur im Rahmen der Kontaktbeschränkungen nebst Anleitungsperson, wobei Geimpfte und Genese nicht zählen, innen mit Testpflicht; im Freien mit bis zu zehn Personen nebst Anleitungsperson, wobei Geimpfte und Genese nicht zählen; Kinder draußen in Gruppen mit 25 Kindern;

Weitere mögliche Schritte Mitte Juni und Anfang Juli
Die Ministerpräsidentin stellte zudem weitere Öffnungsschritte in Aussicht: „Wenn sich diese positive Entwicklung fortsetzt, dann werden wir Mitte Juni und Anfang Juli weitere Perspektiven, insbesondere für private und öffentliche Veranstaltungen mit noch mehr teilnehmenden Menschen ermöglichen können. Darüber wird der Ministerrat in der kommenden Woche beraten. Die Brautpaare im Land beispielsweise verdienen es genauso wie die Veranstaltungsbranche, an den Öffnungsschritten im Sommer teilhaben zu können“, so Dreyer. Gleiches werde dann unter anderem auch für Kontaktsport, Fachmessen und Flohmärkte sowie Bus- und Schiffsreisen in Erwägung gezogen.

Gesundheitsminister Clemens Hoch hob den Fortschritt bei der Impfkampagne im Land hervor. So seien mittlerweile rund 20 Prozent der Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzern vollständig geimpft. „Mit dieser Quote liegt Rheinland-Pfalz weiter über dem Bundesschnitt – insgesamt wurden mehr als 800.000 Zweitimpfungen durchgeführt. Hinzu kommen mehr als 1,65 Millionen Erstimpfungen“, sagte Hoch. Die guten Zahlen und das damit verbundene Abarbeiten der Priogruppen 1 und 2 führten dazu, dass sehr bald auch in der Priogruppe 3 mehr Tempo in die Terminvergabe kommen könne. „So sollen alle Personen über 60 Jahre, die sich vor dem 18. April registriert haben, bis Anfang nächster Woche einen Termin mitgeteilt bekommen“, erläuterte der Gesundheitsminister.

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„Klar ist leider, dass wir mit den zugesagten Impfstoffmengen nicht alle Personen der Priogruppe 3 bis zum 7. Juni mit einem Impfangebot versehen werden können“, sagte Hoch. „Der limitierende Faktor für Menge und Tempo der Impfungen ist der vom Bund gelieferte Impfstoff. Hier bleibt der Bund in der Pflicht, seine Ankündigungen in die Tat umzusetzen.“ Hoch legte daher erneut allen Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzern, die aktuell für eine Impfung priorisiert sind, nahe, die Möglichkeit zu nutzen, sich bis zum 7. Juni im Rahmen der Priorisierung zu registrieren. „Diese Registrierten werden dann auch nach dem 7. Juni ihren Impftermin prioritär gegenüber den Personen erhalten, die sich erst nach dem 7. Juni registriert haben“, sagte Hoch. In Rheinland-Pfalz bleibe der Platz im Wartepool bei Aufhebung der Priorisierung durch den Bund gesichert. Zugleich erläuterte Hoch, dass der im Juni gelieferte Impfstoff zu 2/3 an die niedergelassenen Ärzte und die Betriebsärzte gehe. Dort sei die Wahrscheinlichkeit einen Termin zu bekommen also höher als beim Land.

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Mit Blick auf die noch ausstehende Empfehlung der Stiko zu den Impfungen von Jugendlichen über 12 Jahren erläuterte Hoch erneut die angedachte Impfstrategie des Landes für diese Gruppe. „Eine Registrierung über die Impfzentren wird ab dem 7. Juni nur möglich sein, wenn eine Empfehlung der Stiko bis dahin mit dem nötigen zeitlichen Vorlauf vorliegt und diese Empfehlung uneingeschränkt ist. Sollte die Stiko die Impfungen nur bei speziellen Indikationen empfehlen, setzen wir in Absprache mit der Ärzteschaft auf Impfungen grundsätzlich über die Haus-, Kinder- und Jugendärzte, die die Kinder oftmals schon über Jahre kennen“, sagte Hoch. Lediglich bei Bedarf könnte es darüber hinaus dann Sondertermine bei den Impfzentren geben.

Der Ministerrat hat darüber hinaus in seiner Sitzung das Ministerium für Bildung und das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration gebeten, gemeinsam mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung, dem Ministerium des Innern und für Sport, dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau und dem Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten bis zur Sitzung des Ministerrats am 8. Juni 2021 eine Konzeption für konkrete Maßnahmen zur Umsetzung des „Aktionsprogramms Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ in Rheinland-Pfalz vorzulegen.

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„Die Corona-Pandemie hat in den zurückliegenden Monaten in nahezu allen gesellschaftlichen Bereichen Einschränkungen erforderlich gemacht, von denen gerade auch Kinder, Jugendliche und Familien betroffen sind. Unter den Folgen der Pandemie leiden diejenigen jungen Menschen, die schon zuvor sozial benachteiligt waren, noch einmal besonders stark“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Dabei würden in arbeitsmarktpolitischer Hinsicht die Folgen für die jüngeren Jahrgänge vielfach erst in einigen Jahren sichtbar werden. Das Aktionsprogramm sei ein wichtiger Baustein, weil es bereits bei den jüngeren Jugendlichen sowie bei Kindern und damit frühzeitig präventiv ansetze, so die Ministerpräsidentin.

Der Bund und die Länder haben im Rahmen des „Aktionsprogramms Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ das gemeinsame Ziel, möglichen Belastungen für die Bildungsbiografie und für die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen entgegenzutreten und allen Schülern und Schülerinnen zusätzliche Zukunftschancen zu eröffnen. Die Vereinbarung des Bundes und der Länder sieht unter anderem vor, dass jedes Land Übersichten erstellt, in denen dargestellt wird, für welche konkreten Zwecke die vom Bund zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel verwendet werden sollen und welche Ausgaben es dafür eingeplant hat. Über die Details wird die Landesregierung in der kommenden Woche in einer Pressekonferenz informieren.

red – 01.06.21

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