BAD KREUZNACH. Vor ein paar Tagen hat der kommunale Vollzugsdienst der Stadt Bad Kreuznach umfangreiche Zivilkontrollen in der Fußgängerzone durchgeführt. Im Mittelpunkt standen dabei E-Scooter- und Fahrradfahrer. Das Befahren der Fußgängerzone mit E-Scootern ist nicht erlaubt. Radfahrerinnen und Radfahrer dürfen die Fußgängerzone nur in der Zeit von 19 bis 9 Uhr befahren. Der kommunale Vollzugsdienst kontrolliert diesen Bereich täglich; Verstöße werden konsequent geahndet.
Im Rahmen der Zivilkontrollen wurden insgesamt 21 Verstöße durch Radfahrer festgestellt, darunter auch ein Handyverstoß. Bei E-Scooter-Fahrern wurden 40 Verstöße geahndet, darunter ebenfalls ein Handyverstoß sowie mehrere Fälle, in denen zwei Personen gleichzeitig auf einem E-Scooter unterwegs waren.
Bei der Kontrolle eines E-Scooter-Fahrers kam es zu einem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie zu einer Anzeige wegen Beleidigung. Dabei wurde eine Mitarbeiterin des Vollzugsdienstes leicht verletzt, konnte ihren Dienst jedoch fortsetzen. Aufgrund zahlreicher Schaulustiger, die sich mit dem Betroffenen solidarisierten, wurden die Polizei sowie eine weitere Zivilstreife des Vollzugs zur Unterstützung hinzugezogen.
Darüber hinaus kam es zu fünf Sicherstellungen von E-Scootern, unter anderem wegen fehlenden Versicherungsschutzes. Zudem wurden mehrere Jugendschutzkontrollen durchgeführt, die Sicherstellungen von Tabakwaren und illegalen Vapes zur Folge hatten. Außerdem wurden drei Verstöße gegen die Alkoholverbotszone festgestellt.
Ordnungsdezernent Mirko Helmut Kohl: „Der kommunale Vollzugsdienst wird die Kontrollen im Bereich der E-Scooter weiter verstärken. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, denn schwerere Verkehrsunfälle haben zuletzt deutlich zugenommen. Auch das Parken auf Gehwegen und Behindertenparkplätzen werden wir verstärkt in den Blick nehmen. Besonders die schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer brauchen unsere besondere Aufmerksamkeit.“

Kommentar: Kontrollen in der Fußgängerzone: Vollzug greift bei E-Scootern durch – doch wann kommt endlich die Helmpflicht?
Der jüngste Kontrolltag des Kommunalen Vollzugsdienstes in Bad Kreuznach zeigt schwarz auf weiß, was viele täglich erleben: In der Fußgängerzone herrscht akuter Handlungsbedarf. Mit 40 geahndeten Verstößen haben die E-Scooter-Fahrer die Radler (21 Verstöße) bei den Ertappten locker abgehängt. Dass es bei den Kontrollen sogar zu handfestem Widerstand, einer verletzten Beamtin und tumultartigen Szenen kam, setzt dem Ganzen die Krone auf. Es zeigt ein erschreckendes Unrechtsbewusstsein bei einer Gruppe von Verkehrsteilnehmern, die mit einem Tempo durch die Stadt und über die Straßen fahren, das oft schlicht unverantwortlich ist.
Während der Kommunale Vollzug völlig zu Recht die Kontrollen verschärft, bleibt das größte verkehrspolitische Paradoxon jedoch unangetastet: die fehlende Helmpflicht für E-Scooter. Es ist ein zweierlei Maß, das kaum noch zu vermitteln ist. Radfahrer werden seit Jahren – vom Kleinkind bis zum Senior – unermüdlich zum Helmtragen angehalten. Bei den E-Scootern hingegen, wo durch die kleinen, anfälligen Räder bei gleicher Geschwindigkeit mindestens genauso viel passieren kann, schaut der Gesetzgeber weg. Die Nutzer dürfen weiterhin komplett ohne Kopfschutz unterwegs sein.
Wer sich mit 20 km/h in den fließenden Verkehr stürzt, gehört geschützt – notfalls auch vor der eigenen Leichtsinnigkeit. Kontrollen in Bad Kreuznach sind wichtig und richtig. Aber solange die Politik die Helmlosigkeit auf den Scootern duldet, bekämpft sie die Symptome eines verkehrspolitischen Problems, während das Risiko für schwere Kopfverletzungen ungebremst weiterrollt.
Aktuelle Stellenangebote finden Sie auf unserer Seite “Stellenangebote” bei Nahe-News – KLICK MICH!





