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04. November 2025
StartNachrichtenKreis BirkenfeldBirkenfelder Kreisverwaltung ordnet Stallpflicht für Geflügel an

Birkenfelder Kreisverwaltung ordnet Stallpflicht für Geflügel an

KREIS BIRKENFELD. Die sogenannte Aviäre Influenza, auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt, hat den Kreis Birkenfeld erreicht: Das Friedrich-Loeffler-Institut als nationales Referenzlabor hat am Freitag, 31. Oktober, bestätigt, dass ein am 24. Oktober bei Rhaunen gefundener Kranich mit Aviärer Influenza (Typ H5N1) infiziert war. Hausgeflügelbestände sind im Kreis Birkenfeld bisher nicht betroffen.
Um eine Einschleppung der Tierseuche vom Wildgeflügel in Hausgeflügelbestände möglichst zu verhindern, hat die Kreisverwaltung Birkenfeld für ihren Zuständigkeitsbereich (Landkreis Birkenfeld) eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung erlassen, die zum einen eine Stallpflicht für sämtliches gehaltenes Geflügel sowie ein Verbot für die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten und Veranstaltungen ähnlicher Art vorsieht. Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung ist am 1. November 2025, in Kraft getreten.

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Das Friedrich-Loeffler-Institut stuft das Risiko für Ausbrüche der Vogelpest in Geflügelhaltungen sowie für neue Fälle unter Wildvögeln in Deutschland weiterhin als „hoch“ ein. Dem Institut zufolge breitet sich der Erreger unter Wildvögeln und Geflügel in Deutschland stark aus, verbunden mit der Vogelzugaktivität von Kranichen und anderen Wildvögeln. In mehreren Landkreisen wurden bereits bestätigte H5N1-Fälle bei Wildvögeln wie Kranichen und Kanadagänsen gemeldet.

Zur Meldung von tot aufgefundenen Kranichen, Greifvögeln, Wasservögeln, sowie von tot aufgefundenem oder erkranktem Hausgeflügel hat das Veterinäramt eine eigene E-Mail-Adresse eingerichtet: tierseuchen@landkreis-birkenfeld.de.

Während der offiziellen Dienstzeiten ist das Veterinäramt zudem unter der Rufnummer 06782/15 8013 erreichbar.

Um die Meldung bearbeiten zu können, benötigt die Behörde folgende Angaben:

• Name und Erreichbarkeit der meldenden Person

• genauer Fundort, bei Fund im freien Feld wenn möglich mit Geodaten

• Beschreibung, Art und Anzahl der aufgefundenen Vögel

Generell sollten tote oder kranke Vögel nicht angefasst oder mitgenommen werden!

Das Kreisveterinäramt bedankt sich bei der Bevölkerung für die Mithilfe und Unterstützung.

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